Frankfurt liegt nicht hinter dem Ural

12.06.2013
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Nachdem am Mittwoch in der Aktuellen Stunde auf Antrag der Regierungsfraktionen über die Ereignisse in der Türkei debattiert wurde, konnten die Angriffe auf das Demonstrationsrecht in Frankfurt nur dadurch im Bundestag zur Sprache gebracht werden, dass DIE LINKE die Fragestunde am 12.6. nutze, um mehrere Fragen und Nachfragen zu den brutalen Polizeieinsätzen bei den Blockupy-Protesten zu stellen. Die Antworten der Bundesregierung wurden von Cornelia Piper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt und von Dr. Ole Schröder, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium gegeben. Sofern man das Antworten nennen kann. Ole Schröder brachte es fertig, 22 mal - wie eine automatische Ansage in der S-Bahn - mitzuteilen, dass für Polizeieinsätze bei Demonstrationen die Länder zuständig seien und die Bundesregierung diese daher nicht kommentieren würde. Hier die Debatte, die durchaus Unterhaltungswert hat:

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Dann kommen wir zur Frage 50 des Kollegen Gehrcke:

FRAGE: Trägt es zur Glaubwürdigkeit der kritischen Kommentierung der Bundesregierung zum Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen Demonstrantinnen und Demonstranten in der Türkei und in der Vergangenheit zum Vorgehen russischer Sicherheitskräfte gegen Demonstrantinnen und Demonstranten bei, wenn deutsche Sicherheitskräfte in vergleichbarer Art und Weise in Frankfurt am Main gegen friedliche Demonstrantinnen und Demonstranten vorgegangen sind?
Frau Staatsministerin.

Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt:
Vielen Dank. Ich bin auf die Frage des Abgeordneten Gehrcke vorbereitet, Frau Präsidentin. – Aufgrund der föderalen Aufgabenverteilung ist es nicht Aufgabe der Bundesregierung, Herr Abgeordneter, das Demonstrationsgeschehen anlässlich der Blockupy-Demonstrationen in Frankfurt am Main zu bewerten und auf die jeweilige polizeiliche Strategie und Taktik Einfluss zu nehmen. Für die Durchführung des Versammlungsgesetzes sind, wie Sie wissen, die Länder zuständig. Damit liegt der polizeiliche Einsatz anlässlich dieser Demonstration in Frankfurt am Main im Juni 2013 ausschließlich in hessischer Zuständigkeit und Verantwortung. Die Bundesregierung hat stets unterstrichen, dass entsprechende Einsätze an den selbst eingegangenen internationalen Verpflichtungen zur Einhaltung von Grund- und Menschenrechten zu messen und vor dem Hintergrund der jeweils aktuellen Situation zu betrachten sind.

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Herr Gehrcke, haben Sie eine Nachfrage? – Bitte.

Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE):
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Staatsministerin, ich möchte ein bisschen Ihre Fantasie bzw. Ihr Erinnerungsvermögen oder möglichst beides strapazieren, wenn Sie gestatten. Rufen Sie sich die Bilder des Vorgehens der Polizei in Moskau anlässlich der Demonstrationen gegen Putin ins Gedächtnis, rufen Sie sich die Bilder ins Gedächtnis, die zeigen, was gerade in der Türkei passiert ist – ich will das nicht eins zu eins übertragen –, und rufen Sie sich dann die Bilder ins Gedächtnis, auf denen zu sehen war, was bei den Blockupy-Demonstrationen im Frankfurter Kessel passiert ist. Finden Sie nicht, dass sich diese Bilder ungeheuer und auf beängstigende Weise ähneln?

Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt:
Ich kann nur wiederholen, Herr Abgeordneter Gehrcke, dass die Verantwortung für Polizeieinsätze bei den Ländern liegt. Sie haben der Aktuellen Stunde gerade entnehmen können, dass die Bundesregierung verurteilt, wie die Menschenrechte bei den Demonstrationen in der Türkei, gerade auch das Versammlungsrecht, verletzt werden. Die Bundesregierung hat im Hinblick auf die Zivilgesellschaft und die Nichtregierungsorganisationen in Russland wiederholt Respekt und eine faire Behandlung gefordert.
Ich glaube allerdings, wir bewegen uns hier auf unterschiedlichen Feldern. Man sollte das eine aus meiner Sicht nicht mit dem anderen vergleichen; denn die Verletzungen der Menschenrechte sind zurzeit gerade in der Türkei und in Russland dramatisch. Ich glaube, dass wir im Deutschen Bundestag gut daran tun, sehr oft darüber zu diskutieren und die Einhaltung der Menschenrechte anzumahnen.

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Sie haben eine zweite Nachfrage? – Bitte schön.

Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE):
Frau Staatsministerin, dass wir uns hier auf unterschiedlichen Feldern bewegen, ist für mich selbstverständlich; das werden Sie mir zugestehen.
Der Außenminister, Herr Westerwelle, hat heute in der Aktuellen Stunde gesagt, er freue sich, dass demonstriert wird; er sprach allerdings von den Demonstrationen in der Türkei und nicht von denen in Frankfurt am Main. Meinen Sie nicht, dass es eine Geste der Bundesregierung wäre, zu sagen: „Wir freuen uns, dass Bürgerinnen und Bürger unseres Landes und viele Gäste aus anderen europäischen Ländern in Frankfurt am Main von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch gemacht haben, und sind betroffen, dass sie eingekesselt worden sind“?

Cornelia Pieper, Staatsministerin im Auswärtigen Amt:
Ich glaube, Herr Abgeordneter, Sie können allen Äußerungen der Bundesregierung entnehmen, dass die Demonstrations- und Versammlungsfreiheit ein sehr wichtiges verfassungsrechtliches Gut ist. Daran wollen wir gar keinen Zweifel aufkommen lassen.
(Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Schade, dass ich keine weitere Nachfrage mehr stellen kann!)
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Wir sind damit bei dem Themenbereich Blockupy-Proteste am 1. Juni 2013 in Frankfurt am Main.
Wir kommen zunächst zur Frage 55 der Kollegin Gohlke:

FRAGE: Haben Angehörige der Bundespolizei im originären Zuständigkeitsbereich oder unter Führung des Landes Hessen Reizmittel (Pfefferspray, Tränengas) gegen Personen im Bereich der Demonstrationsroute der Blockupy-Demonstration am 1. Juni 2013 in Frankfurt am Main eingesetzt, und, wenn ja, wie schätzt die Bundesregierung die Verhältnismäßigkeit dieses Einsatzes mit Reizmitteln ein?

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Frau Präsidentin, ich würde gerne die Fragen 55 und 56gemeinsam beantworten.

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Dann rufe ich auch die Frage 56 der Kollegin Gohlke auf:

FRAGE: Wie viele Personen sind durch den Einsatz von Reizmitteln durch die Bundespolizei verletzt worden, und welche Umstände erlauben es nach Auffassung der Bundesregierung der Polizei, Journalisten, die eine Demonstration bzw. einen damit in Zusammenhang stehenden Polizeieinsatz journalistisch begleiten, mit Reizmitteln anzugreifen?

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Im Zusammenhang mit den Blockupy-Aktionstagen vom 31. Mai bis 1. Juni 2013 in Frankfurt am Main haben Einsatzkräfte der Bundespolizei im eigenen Aufgabenbereich keine Reizstoffsprühgeräte eingesetzt. Aussagen zu polizeilichen Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Landes Hessen obliegen den dort zuständigen Behörden.
Die Anwendung unmittelbaren Zwangs durch die Bundespolizei richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls auf der Grundlage der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Frau Kollegin Gohlke hat keine Nachfragen.
Dann kommen wir zu Frage 57 der Kollegin Dr. Enkelmann:

FRAGE: Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Medienberichten über die Blockupy-Demonstration am 1. Juni 2013 in Frankfurt am Main, laut denen sich der Polizeieinsatz gegen eine friedliche Demonstration gerichtet hat, und erwägt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, künftig die Bereitstellung von Einheiten der Bundespolizei zumindest für solche Bundesländer, aus denen gravierende Verstöße gegen Grundrechte berichtet werden, restriktiver zu handhaben und an Bedingungen zu knüpfen?

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Frau Enkelmann, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Aufgrund der föderalen Aufgabenverteilung obliegt die Zuständigkeit für die Anordnung und Durchführung polizeilicher Maßnahmen grundsätzlich allein den Ländern.
Rechtsgrundlage für eine Unterstützung der Länder durch die Bundespolizei ist § 11 Bundespolizeigesetz. Danach werden die Einsatzkräfte der Bundespolizei dem jeweiligen Land rechtlich und tatsächlich unterstellt. Die Rechtmäßigkeit des Einsatzes liegt mithin allein in der Verantwortung des anfordernden Landes. Dies gilt auch für die Einhaltung des Grundgesetzes.
Daher ist es nicht Aufgabe der Bundesregierung, das Demonstrationsgeschehen anlässlich der Blockupy-Demonstrationen in Frankfurt am Main zu bewerten und auf die polizeiliche Strategie und Taktik des Landes Hessen Einfluss zu nehmen. Im Hinblick auf die föderale Aufgabenverteilung verfügt die Bundespolizei über keine Evaluierungsmechanismen, wie sie in der Frage beschrieben wurden.

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Frau Enkelmann hat eine Nachfrage. – Bitte schön.

Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE):
Wir halten also fest:
Erstens. Die Bundespolizei war im Einsatz. Insofern gibt es auch eine Verantwortung der Bundesregierung.
Zweitens. Diese Demonstration war genehmigt. Sie verlief friedlich, bis es tatsächlich zu einem massiven Polizeieinsatz – richtig: in diesem Falle von Landespolizei, übrigens nicht nur aus Hessen – kam.
Drittens spreche ich die Bedingungen an – daraus ergibt sich jetzt meine Frage –, unter denen die Bundespolizei zum Einsatz kam: Eine friedliche Demonstration ist sozusagen mit Gewalt bekämpft worden. Führt das möglicherweise dazu, dass die Bundesregierung sagt: „Wir müssen die Bedingungen, die wir an solche Einsätze knüpfen, deutlich korrigieren“?

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Zunächst einmal, Frau Enkelmann: Demonstrationen müssen in Deutschland nicht genehmigt werden, sondern sie müssen
(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Angemeldet werden!)
angemeldet werden; das ist ein ganz großer Unterschied.
Zum Zweiten ist es so, dass die Ausführung des Versammlungsrechts allein den Ländern unterliegt. Die Einsatzkräfte werden den Ländern vom Bund übertragen. Wir haben rein rechtlich überhaupt keinen Einfluss auf das Einsatzgeschehen. Deshalb können wir das Einsatzgeschehen auch nicht bewerten. Wir übergeben die Einsatzkräfte den Ländern auch nicht unter Vorbehalt.
Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass die Bundespolizei in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich tätig war: im Bereich des Bahnhofs. Die Bundespolizei hat in das von Ihnen kritisierte Geschehen auch nicht eingegriffen. Selbst wenn sie dort im Einsatz gewesen wäre, würden wir keine Bewertung vornehmen. Aber in diesem konkreten Fall war es so, dass die Bundespolizeikräfte an der von Ihnen kritisierten Separierung von bestimmten Demonstrationsteilnehmern nicht beteiligt war.

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Sie haben eine zweite Nachfrage, Frau Enkelmann.

Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE):
Halten wir noch einmal fest: Bei dem Einsatz in Frankfurt am Main war die Bundespolizei mit dabei. Nicht nur von uns wird der Einsatz der Landespolizei kritisiert.
(Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Von uns auch!)
Das Umgehen mit den Demonstranten wird nicht nur von uns kritisiert, sondern auch von sehr vielen Journalistinnen und Journalisten sowie von Beobachtern. Auch sind Journalisten erheblich verletzt worden. Das heißt, Kritik kommt von vielen Seiten.
Haben Sie nicht Sorge, dass die Bundesregierung sozusagen in Verantwortung für einen Polizeieinsatz ge nommen wird, der sich eindeutig – ich sage das mal so – hart am Rande der Legalität befunden und dazu beigetragen hat, dass erhebliche Zweifel an der Versammlungsfreiheit, am Rechtsstaat und an der Demokratie in diesem Lande aufgekommen sind?

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Diese Befürchtung teilen wir nicht.

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Es gibt eine Nachfrage des Kollegen Hunko.

Andrej Hunko (DIE LINKE):
Vielen Dank. – Herr Schröder, auch ich musste leider Zeuge dieses rechtswidrigen Polizeieinsatzes in Frankfurt gegen die Blockupy-Proteste sein. Ich war erfreut, als ich zwei Tage später folgende Aussage von Regierungssprecher Seibert lesen konnte – ich zitiere –:
Ein rechtsstaatliches Verständnis erfordert auch, dass die Sicherheitsbehörden stets verhältnismäßig und angemessen vorgehen.
Bei genauerem Hinsehen musste ich feststellen, dass sich das auf die Türkei und nicht auf Frankfurt bezog.
Die Bundesregierung ist also in der Lage, auch einen solchen Polizeieinsatz wie den in der Türkei zu beurteilen. Von daher habe ich, auch wenn es Ländersache ist, die Frage: Würden Sie diese Aussage auch in Bezug auf den Einsatz in Frankfurt machen?

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Die Bundesregierung bewertet nicht die Polizeieinsätze der Länder. Selbstverständlich sind die Länder verpflichtet, verhältnismäßig zu handeln.

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Frau Dittrich hat eine Nachfrage.

Heidrun Dittrich (DIE LINKE):
Herr Staatssekretär, es geht um die Legalität des Verhaltens der Bundes- oder der Länderpolizei. Wie empfinden Sie es als Vertreter der Bundesregierung, dass ich als Bundestagsabgeordnete vor Ort nicht von einem Teil der Demonstration in den anderen Teil, zum Kessel, durfte? Die Polizisten haben mich als Bundestagsabgeordnete trotz Ausweis nicht durchgelassen. Wie finden Sie dieses Verhalten der Polizei? Damit war mein Mandat für die Bürger sozusagen gar nicht einsetzbar.

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Ich kann den Vorfall nicht konkret beurteilen. Es ist Sache des jeweiligen Einsatzleiters bzw. der Polizei vor Ort, die Frage zu beurteilen, ob ein Bundestagsabgeordneter durch Polizeisperren durchgelassen werden darf oder nicht. Natürlich ist das immer eine Sache des Einzelfalls.
(Heidrun Dittrich [DIE LINKE]: Kann ich noch eine Frage stellen?)

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Frau Dittrich kann keine weitere Frage mehr stellen; tut mir leid. – Bitte schön, Frau Gohlke.

Nicole Gohlke (DIE LINKE):
Wir wissen alle um die föderalen Zuständigkeiten, die Sie hier schon mehrfach betont haben. Bevor Sie noch einmal wiederholen, dass die Bundesregierung den Einsatz nicht beurteilen möchte, möchte ich Sie fragen, ob Sie nicht einen offenkundigen Widerspruch darin erkennen, dass die Bundesregierung zwar die Einsätze in Russland und der Türkei beurteilen kann, aber nicht den Einsatz in einem Bundesland wie Hessen.
(Beifall der Abg. Heidrun Dittrich [DIE LINKE])

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Für die Einsätze der Landespolizeien sind einzig und allein die Länder verantwortlich. Im föderalen Gefüge ist es nicht Aufgabe der Bundesregierung, diese konkreten Einsätze zu beurteilen und zu bewerten. Das haben wir noch nie gemacht, und das werden wir auch zukünftig nicht tun. Natürlich ist es in einer außenpolitischen Debatte auch Aufgabe der Außenpolitiker des Deutschen Bundestages, sich darüber auszutauschen, wie Einsätze in anderen Staaten zu beurteilen sind.

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Jetzt stellt der Kollege Gehrcke die nächste Frage.

Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE):
Herr Staatssekretär, nachdem ich Ihre Kollegin Frau Pieper nicht zu Kreativität und Erinnerung habe verführen können, versuche ich noch einmal, das ein bisschen aufzublättern.
Sie finden es in Ordnung, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und die Bundesregierung von hier aus beurteilen, ob die Einsätze in Moskau und in der Türkei in Ordnung waren. Gleichzeitig sagen Sie aber, dass es nicht in Ordnung und nicht möglich ist, einen Einsatz in Frankfurt am Main zu beurteilen. Frankfurt am Main ist inmitten der EU und liegt nicht hinter dem Ural.
(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Noch nicht! Vielleicht kommt das noch!)
Es muss doch möglich sein, auch das zu beurteilen.

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Es ist selbstverständlich das gute Recht des Deutschen Bundestages, jeden Polizeieinsatz zu bewerten und die entsprechenden politischen Schlussfolgerungen daraus zu ziehen. Das ist das gute Recht des Plenums, und das ist heute offensichtlich auch geschehen; ich selbst war nicht dabei.
Aber noch einmal: Die Bundesregierung bewertet keine Polizeieinsätze der Länder
Frau Buchholz.
(Heidrun Dittrich [DIE LINKE]: Ich habe eine Nachfrage dazu!)
– Das mag ja sein, Frau Dittrich; aber zu den gestellten Fragen anderer Abgeordneter können Sie jeweils nur eine Zusatzfrage stellen, und die haben Sie gestellt.
(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Ich erkläre das meinen Kollegen noch einmal!)
– Ich bedanke mich für die Hilfestellung. – Bitte schön, Frau Buchholz.

Christine Buchholz (DIE LINKE):
Herr Kollege Schröder, Sie waren selbst nicht zugegen. Ich war bei der Demonstration und Augenzeugin dieses rechtswidrigen Einsatzes. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen noch eine Frage stellen.
Genauso wie mehrere meiner Kolleginnen und Kollegen bin auch ich von der Polizei nicht durch die Ketten zu den Demonstrationsteilnehmern gelassen worden. Ich musste mehrfach intervenieren und belegen, dass ich tatsächlich Abgeordnete bin, bis ich dann endlich durchgehen durfte. Anderen Kolleginnen und Kollegen gegenüber wurde sogar die Echtheit ihres Abgeordnetenausweises angezweifelt.
Hier stellt sich für mich schon die Frage, wie Sie als Bundesregierung sicherstellen wollen, dass unsere Abgeordnetenrechte in Zukunft auch bei Polizeieinsätzen in den Bundesländern gewahrt werden, und ob es vielleicht zweckmäßig wäre, die Länderpolizeien über die Ausgestaltung der Abgeordnetenausweise zu unterrichten, damit solche Behinderungen unserer parlamentarischen Tätigkeit –

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Frau Kollegin, denken Sie bitte auch an die Zeit.

Christine Buchholz (DIE LINKE):
– in Zukunft nicht mehr vorkommen.

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Bitte schön.

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Noch einmal: Inwieweit es Abgeordneten gestattet wird, durch Polizeisperren zu gehen, ist immer eine Frage des Einzelfalls.
Ich war heute beispielsweise in Lauenburg und habe dort die Einsatzkräfte besucht. Wenn ein Deich droht zu brechen, wenn sich weitere Personen auf diesem Deich bewegen, dann können Sie nicht mit Ihrem Abgeordnetenausweis in der Hand sagen: Ich möchte jetzt gerne auf den Deich. – Es gibt also auch Grenzen. Das ist immer eine Frage des Einzelfalls.
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darüber sprechen wir gar nicht, Herr Schröder! In Frankfurt war kein Deich! – Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht das Thema!)
Selbstverständlich sind die Einsatzkräfte der Polizei darin geschult, zu beurteilen, inwieweit Abgeordnete durch Polizeisperren dürfen und inwieweit nicht. Wie das in dem konkreten Einzelfall war, kann ich nicht beurteilen. Das möchte ich auch nicht, weil das offensichtlich ein Einsatz der Landespolizei war.

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Jetzt hat Frau Vogler das Wort. Danach würde ich gerne zur nächsten Frage übergehen.

Kathrin Vogler (DIE LINKE):
Herr Staatssekretär, an dieser Stelle würde ich jetzt gerne noch einmal nachhaken. Sie sagen, die Einsatzkräfte seien darin geschult, Abgeordnetenausweise zu identifizieren und den Abgeordneten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben behilflich zu sein, wie das in unserem Abgeordnetenausweis ja auch steht. Nun habe ich persönlich schon die Erfahrung gemacht – das gilt für viele Kolleginnen und Kollegen ebenfalls –, dass viele Beamte dieses Dokument überhaupt noch nie gesehen, geschweige denn in der Hand gehabt haben. Ich möchte von Ihnen jetzt gerne wissen, ob Sie Erfahrung damit haben, wie in den Bundesländern und bei der Bundespolizei die von Ihnen zitierte Schulung im Umgang mit dieser Frage aussieht.
(Florian Hahn [CDU/CSU]: Für 620 Ausweise! – Bernhard Kaster [CDU/CSU]: Das ist die wichtigste Frage!)

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Ich kann nur für die Bundespolizei sprechen. Es ist natürlich sichergestellt, dass die Bundespolizisten wissen, was die Aufgaben von Abgeordneten sind, und sie wissen auch, damit entsprechend umzugehen.

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Ich rufe nun die Frage 58 des Kollegen Birkwald auf:

FRAGE: Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass während der Blockupy-Proteste am 1. Juni 2013 in Frankfurt am Main mehreren Hundert eingekesselten Demonstrantinnen und Demonstranten stundenlang durch die Bundes- und die Landespolizeien lebenswichtige Grundrechte, wie zum Beispiel die Versorgung mit Trinkwasser oder der Zugriff auf Maßnahmen der Ersten Hilfe, verwehrt wurden?

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Der Bundesregierung sind für den originären Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei keine der in der Fragestellung genannten Vorkommnisse bekannt. Die Bundesregierung nimmt zu polizeilichen Einsätzen, soweit sie im Verantwortungsbereich eines Landes liegen, hier des Landes Hessen, keine Stellung und bewertet diese nicht.
Ich verweise diesbezüglich auf die Zuständigkeit des Landes Hessen und auf die Verpflichtung der Polizei und Ordnungsbehörden, das durch die Verfassung garantierte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und gerichtlichen Entscheidungen zu gewährleisten.

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Zusatzfrage? – Bitte schön, Herr Kollege Birkwald.

Matthias W. Birkwald (DIE LINKE):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, Sie haben jetzt mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass Sie als Bundesregierung in der Lage sind, Einsätze der Polizei und deren Umgang mit Demonstrantinnen und Demonstranten in fernen Ländern zu beurteilen, aber nicht in Hessen. Das nehme ich sehr verwundert zur Kenntnis. Sie haben auch immer davon gesprochen, dass Sie keine rechtliche Bewertung vornehmen. Ich möchte Sie um eine politische Bewertung bitten.
Darf ich jetzt Ihrer Antwort entnehmen, dass es in Ordnung ist, dass Bundespolizistinnen und Bundespolizisten, wenn ihnen die Verletzung von Grundrechten bekannt wird, nicht auf Landespolizeien einwirken sollen oder müssen? Das kann ich mir nicht vorstellen. Auch ich war als parlamentarischer Beobachter meiner Fraktion vor Ort, um zur Deeskalation beizutragen und zu verhandeln. Wenn man Kenntnis von Grundrechtsverletzungen erlangt, kann man doch nicht sagen: Die Landespolizei trägt die Verantwortung, das geht uns als Bund nichts an.
Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Dass hier Grundrechte verletzt worden seien, ist Ihre Bewertung. Ich schließe mich dieser Bewertung nicht an, weil wir solche Polizeieinsätze – ich sage es noch einmal – nicht bewerten. Das fällt einzig und allein in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Auch mögliche gerichtliche Beschwerden richten sich gegen das Land Hessen und nicht gegen den Bund, weil der Bund diese Polizeieinsätze nicht zu verantworten hat.

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Ihre zweite Zusatzfrage, bitte.

Matthias W. Birkwald (DIE LINKE):
Es wurde den Demonstrierenden im Kessel über mehrere Stunden die Bereitstellung einer Toilette verwehrt. Es wurde ihnen über mehrere Stunden verwehrt, mit Trinkwasser versorgt zu werden. Es wurde ihnen über mehrere Stunden verwehrt, mit Erster Hilfe versorgt zu werden. Das sind eindeutig Verletzungen der Grundrechte. Da hat sich meines Erachtens die Bundespolizei, wenn sie in Kenntnis dessen gelangt, so zu verhalten, dass sie mit der Landespolizei darüber in Verhandlungen tritt und versucht, mäßigend einzuwirken und auf die Einhaltung der Grundrechte hinzuwirken. Mit welcher Begründung lehnen Sie eine solche Position ab?

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Wir nehmen keinen Einfluss auf die Polizeieinsätze der Länder, weil die Länder in eigener originärer Zuständigkeit Versammlungen genehmigen und auch die Polizeieinsätze entsprechend durchführen und der Bund überhaupt keine Zuständigkeit hat, hier einzugreifen. An diese Verteilung der Zuständigkeiten halten wir uns sehr strikt. Inwieweit diese Einsätze jetzt verhältnismäßig waren, haben selbstverständlich unabhängige Gerichte zu überprüfen.

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Frau Leidig.

Sabine Leidig (DIE LINKE):
Ich möchte an die Fragen meines Kollegen Birkwald anschließen. Auch ich war in Frankfurt vor Ort. Meine Beobachtungen waren eindeutig die, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit für eine große Zahl von Demonstrierenden eklatant verletzt worden ist.
Ich weiß nicht, ob Sie eine Vorstellung davon haben, was passiert, wenn Polizisten mit Kanistern voller Pfefferspray auf dem Rücken dieses so versprühen, als ob es sich dabei um Insektenvernichtungsmittel handeln würde, nämlich wahllos in die Menge. Es gab Schwerverletzte, weil es durch das Pfefferspray zu Verätzungen kam. Ich weiß nicht, ob Sie eine Vorstellung davon haben, wie dieses Gift wirkt. Es zerstört die Schleimhäute. Es kann zur Erblindung führen. Selbst völlig Unbeteiligte, die weit weg von dem Einsatzort waren, sind durch das Pfefferspray, das durch den dort herrschenden Wind verteilt wurde, verletzt worden und haben Verätzungen erlitten. Ich glaube, dass zumindest unterlassene Hilfeleistung ein Thema sein könnte, wenn die Bundespolizei sieht, was dort geschieht, und nicht eingreift, um das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Bürgerinnen und Bürger dieser Republik sicherzustellen.

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Diese Unterstellung weise ich zurück. Die Bundespolizei ist im Rahmen der Unterstellung unter die Landespolizei nach dem Bundespolizeigesetz nicht dazu da, in die Einsätze der Landespolizei einzugreifen.

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Ich darf die Fragesteller noch einmal bitten, die Ein-Minuten-Regelung im Blick zu behalten, die ich bisher sehr großzügig ausgelegt habe. Da wir viele Wortmeldungen haben, kommen umso weniger zu Wort, je großzügiger verfahren wird. – Frau Vogler.

Kathrin Vogler (DIE LINKE):
Vielen Dank. – Herr Schröder, ich muss Ihre bisherigen Auslassungen, glaube ich, so verstehen, dass die Bundesregierung sich für unzuständig erklärt, wenn es um die Einhaltung von Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes geht. Sie haben jetzt mehrfach erklärt, dass im Falle einer Verletzung von Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes Kathrin Vogler (A) (C) (D) (B) durch Landesbehörden die Bundesregierung nicht zuständig ist. Nun stelle ich Ihnen die Frage: Macht sich die Bundesregierung eigentlich Gedanken darüber, inwiefern sie vielleicht wenigstens anständig sein könnte, wenn sie sich schon für nicht zuständig hält?

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Generell berührt es uns alle, wenn Grundrechte nicht eingehalten werden. Ob in diesem konkreten Fall Grundrechte eingehalten wurden oder nicht, haben unabhängige Gerichte zu überprüfen. Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, Polizeieinsätze der Länder zu überprüfen und zu kontrollieren.
(Dr. Stefan Ruppert [FDP]: Sehr richtig!)

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Frau Gohlke.

Nicole Gohlke (DIE LINKE):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär Schröder, Sie haben gerade in Zweifel gezogen, dass Grundrechte verletzt worden seien, bzw. Sie sagen: Diese Prüfung obliegt jetzt den Gerichten, die Bundesregierung möchte sich kein Bild machen.
Ich frage Sie nach den Wellen, die dieser Einsatz innenpolitisch und medial geschlagen hat inklusive einer Rüge der OSZE wegen Behinderung bzw. Beschränkung der journalistischen Freiheit und vermehrter Einsprüche auch der journalistischen Verbände: Sieht die Bundesregierung keine politische Notwendigkeit, sich ein genaueres Bild zu verschaffen und diese Vorwürfe zumindest zu prüfen, statt es allein auf die juristische Ebene zu schieben?

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Die Bundesregierung ist keine Kontrollinstanz für Polizeieinsätze der Länder, sondern die Gerichte sind die Kontrollinstanz. Wir sind ein Rechtsstaat, und das ist auch richtig so. Aber natürlich lässt es uns alle nicht kalt, wenn wir solche Bilder sehen. Aber ob es am Ende verhältnismäßig war oder nicht, entscheiden die Gerichte, und das obliegt nicht mir als Parlamentarischem Staatssekretär.

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Frau Dittrich.

Heidrun Dittrich (DIE LINKE):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, in der Antwort auf die Frage meines Kollegen Birkwald, der darauf hingewiesen hat, dass Essen, Trinken und andere Grundbedürfnisse nicht erfüllt worden sind, haben Sie gesagt, das sei Ihnen nicht bekannt. Aber als Demonstrationsteilnehmerin habe ich gesehen, und es wurde auch gefilmt, dass ein Wassereimer vom dritten Stock eines Hauses in den Kessel herabgelassen wurde, um die Demonstranten zu versorgen. Das heißt, die Bevölkerung oder die Beschäftigten in dem Haus haben sich solidarisch gezeigt.
Das ist also an die Öffentlichkeit gelangt. Wie können Sie denn dann sagen, Sie hätten keine Kenntnis davon, dass die Menschen im Kessel nichts zu trinken hatten?

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Das habe ich gar nicht gesagt. Ich habe lediglich gesagt, dass es nicht meine Aufgabe ist und ich das rechtlich nicht beurteilen kann, sondern dass das Aufgabe der Gerichte ist. Das habe ich gesagt.

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Frau Enkelmann.

Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE):
Herr Staatssekretär, ich halte erstens noch einmal fest: Die Bundespolizei war in Frankfurt am Main im Einsatz.
Zweitens. Es gibt deutliche Hinweise auf polizeiliche Übergriffe, die den Rahmen des Zulässigen überschritten haben. Ist die Bundesregierung bereit, ihren Beitrag zur Aufklärung der Ereignisse in Frankfurt am Main zu leisten?

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Es macht relativ wenig Sinn, Frau Enkelmann, wenn Sie etwas zusammenfassen, das nicht dem entspricht, was ich gesagt habe.
(Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Die Bundespolizei war im Einsatz!)
Ich habe gesagt: Die Bundespolizei war im Einsatz. – Aber auch durch Weglassen kann man ein falsches Bild malen. Die Bundespolizei war jedenfalls an der Separierungsmaßnahme, um die es Ihnen geht, nicht beteiligt.

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Aber, Herr Staatssekretär, unbeschadet der Frage, ob Sie die Zusammenfassung teilen, ist die Frage zulässig, ob die Bundesregierung sich an der Aufklärung der Vorgänge beteiligen kann oder beteiligen will.

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Noch einmal: Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an der rechtlichen Bewertung. Natürlich ist es unsere Aufgabe, das Parlament darüber in Kenntnis zu setzen, was dort passiert ist. Aber das ist Ihnen bekannt, wie gerade zu vernehmen war. Schließlich waren Sie alle selbst dabei. Aber eine rechtliche Bewertung nehmen wir nicht vor.

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Herr Kollege Hunko.

Andrej Hunko (DIE LINKE):
Wir fragen nach einer politischen und nicht nach einer rechtlichen Bewertung. Aber das ist nicht der Punkt, den ich ansprechen wollte.
Eben wurde angesprochen, dass die Polizeieinsätze bei den Blockupy-Protesten eine internationale Dimension bekommen haben. Das ist kein Wunder, denn es ist eine internationale Demonstration gewesen, die vor der Europäischen Zentralbank stattfinden sollte. Die OSZE hat sich sehr kritisch dazu geäußert. In der Pressemitteilung heißt es:
OSCE media freedom representative expresses concern about police treatment of media at „Blockupy“ protests in Germany.
Es wird ausdrücklich gefordert, die Sicherheit von Journalisten in solchen Situationen zu gewährleisten.
In der OSZE ist die Bundesregierung vertreten und nicht das Land Hessen. Argumentieren Sie in der OSZE, wenn Sie dort auf den Polizeieinsatz bei dieser Demonstration angesprochen werden, genauso wie hier, nach dem Motto: „Damit haben wir nichts zu tun; das ist Ländersache“, oder gehen Sie dort anders damit um? Das interessiert mich.

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Auch gegenüber diesem internationalen Gremium nehmen wir auf das Bezug, was die Länder berichten. Für die politische Bewertung ist zunächst einmal die rechtliche Bewertung entscheidend, ob das am Ende als verhältnismäßig angesehen wird oder nicht. Sie können doch eine politische Bewertung nicht völlig frei von einer rechtlichen Bewertung vornehmen. Was dort geschehen ist, ist in Ihren Augen unverhältnismäßig und rechtswidrig. Es gibt aber auch noch andere Bewertungen, die öffentlich gemacht wurden.
(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Sehr wenige!)
Nun müssen unabhängige Gerichte eine rechtliche Beurteilung vornehmen.

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Herr Kollege Movassat.

Niema Movassat (DIE LINKE):
Danke, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, ich möchte darauf hinweisen, dass die Grundrechte alle Staatsgewalt binden. Die Grundrechte sind nicht so ausgestaltet, dass der Staat zuerst mutwillig draufhauen und vorsätzlich die Grundrechte verletzten darf und dass die Gerichte das dann retten. Das darf nur der Ausnahmefall sein. Das grundrechtskonforme Verhalten des Staates sollte die Regel sein. Das ist eigentlich die Intention des Grundgesetzes und insbesondere der Grundrechte.
Sie als Exekutive sollten sicherlich keine rechtliche Einschätzung vornehmen. Das Urteil sprechen letztlich die Gerichte. Aber Sie sind als Exekutive kraft Grundgesetz dazu berufen, eine politische Abwägung und Entscheidung Entscheidung vorzunehmen. Sie können sich nicht herausreden und sagen: Das machen dann die Gerichte; wir warten ab. – Natürlich können Sie nicht alles im Detail bewerten; das sehe ich genauso. Aber Sie können eine grundlegende politische Einschätzung abgeben, wie Sie zur Versammlungsfreiheit und zu anderen Grundrechten wie der Unverletzlichkeit der Person stehen. Sie kennen die Bilder aus Frankfurt. Ist eine grundlegende Einschätzung der Bundesregierung nicht möglich? – Danke schön.

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Eine solche Einschätzung kann ich sofort vornehmen. Die Versammlungsfreiheit ist für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung konstituierend. Sie ist eines der wichtigsten Grundrechte. Die verfassungsgemäße Ordnung ist selbstverständlich von aller staatlichen Gewalt zu respektieren.
Wir alle setzen uns in den unterschiedlichen Gremien und in unseren unterschiedlichen Funktionen dafür ein, dass genau das passiert. Wir nehmen natürlich auch politische Bewertungen vor, wie das Versammlungsrecht weiterzuentwickeln ist. Dafür sind nach der Föderalismusreform die Länder zuständig. Das gilt auch für die Rechtsetzung im Bereich des Versammlungsrechts. Wir nehmen aber keine Bewertung von konkreten Polizeieinsätzen der Länder vor, weil wir nicht die Supervisionsinstanz für die Exekutivmaßnahmen der Länder sind.

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Letzte Nachfrage zu diesem Komplex, Frau Buchholz.

Christine Buchholz (DIE LINKE):
Herr Kollege Schröder, wir haben in diesem Jahr nicht das erste Mal schlechte Erfahrungen mit Maßnahmen im Rahmen der Blockupy-Demonstrationen gemacht, sondern bereits im letzten Jahr wurden die Blockupy-Proteste kriminalisiert und das Recht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt, und zwar wegen einer aberwitzigen Gefahrenanalyse, aufgrund derer 1 000 Demonstrationsteilnehmerinnen und -teilnehmer rechtswidrig, wie sich im Nachhinein herausgestellt hat, von der Demonstration abgehalten wurden und letztendlich nur eine einzige Veranstaltung zugelassen wurde.
Angesichts der Erfahrung von 2012 und der Erfahrung von diesem Jahr stellt sich für mich die Frage, ob es nicht langsam an der Zeit wäre, dass die Regierung überlegt, wie sie denn mit den Protesten im nächsten Jahr umgehen wird; denn es ist klar, dass es auch 2014 wieder Blockupy-Proteste in Frankfurt geben wird. Deshalb müssen Sie doch Schlussfolgerungen ziehen und schauen, was Sie der nächsten Regierung raten werden, wie auf die Länderpolizeien einzuwirken ist, um tatsächlich das Recht auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten und dieses durchzusetzen. Nach den Erfahrungen von zwei Jahren muss man doch politische Konsequenzen ziehen. Dazu würde mich Ihre Meinung interessieren.

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Für uns alle ist die Versammlungsfreiheit wichtig. Wir alle setzen uns dafür ein, dass Versammlungen friedlich stattfinden können. Der Bund und insbesondere die Bundesregierung ist aber nicht die für Versammlungen zuständige Behörde. Das sind vielmehr die Länder; die sind sowohl für die Rechtsetzung im Bereich des Versammlungsrechts als auch für die Ausführung des Versammlungsrechts zuständig.

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Zu den Fragen 59 und 60 der Kollegin Sabine Leidig stelle ich fest, dass die Fragestellerin nicht im Saal ist. Es wird verfahren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen.
Wir kommen jetzt zur Frage 61 der Kollegin Buchholz:

FRAGE: Von wem wurde die Bundespolizei im Rahmen der Blockupy-Demonstration am 1. Juni 2013 in Frankfurt am Main angefordert – bitte mit Angabe des Datums –, und welche Stellen innerhalb der Bundespolizei oder des Bundesinnenministeriums haben unabhängig von Polizeieinsatzleiter Harald Schneider vor dem Einsatzbefehl eine Lageeinschätzung vorgenommen?

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat die Bundespolizei um Unterstützung ersucht. Die Lagebeurteilung für den Polizeieinsatz im Zuständigkeitsbereich des Landes Hessen oblag alleine dem anfordernden Land, also Hessen.
(Iris Gleicke [SPD]: Das hatten wir schon!)

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Eine Zusatzfrage, Frau Buchholz.

Christine Buchholz (DIE LINKE):
Mir stellt sich die Frage, ob es keinerlei eigene Einschätzung der Bundespolizei über die Situation vor Ort gibt und ob es keinerlei Mechanismen gibt, zu einer gemeinsamen Lageeinschätzung während eines laufenden Einsatzes zu kommen. Diese Vorstellung halte ich wirklich für absurd; denn offensichtlich war klar – das berichten auch mehrere Journalisten –, dass diese Eskalation kurz vor der EZB geplant war. Daher würde es mich schon sehr wundern, wenn die Bundespolizei nicht zumindest im Rahmen der Gesamtlageeinschätzung über diese Eskalationsschritte informiert gewesen wäre. Dazu musste sie sich dann auch positionieren.

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Im eigenen Zuständigkeitsbereich nehmen wir selbstverständlich solche Lagebeurteilungen vor, also im Bereich des Bahnhofs, weil die Bundespolizei dafür zuständig ist. Wenn die Bundespolizeikräfte allerdings dem Land unterstellt sind, dann ist es Sache des Landes, diese Lagebeurteilung vorzunehmen.

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Zweite Zusatzfrage, Frau Kollegin Buchholz.

Christine Buchholz (DIE LINKE):
Das Ganze gilt auch für diesen Fall, bei dem wir es mit einer Demonstration zu tun haben, von der keinerlei Gewalt ausging, bei der die Vermummung darin bestand, dass die Menschen Sonnenbrillen trugen und Regenschirme dabeihatten? Dann gilt diese Einschätzung genauso? Das halte ich für völlig absurd. Wir hatten die Situation, dass Journalisten, Sanitäter und parlamentarische Beobachter von ihrer Arbeit abgehalten wurden; das hat doch eine Auswirkung auf den Einsatz am Bahnhof selbst gehabt, wo die Menschen an- und abreisten.
Ich frage mich, warum diese Schnittstelle nicht funktioniert hat und wie Sie sicherstellen wollen, dass, wenn es beispielsweise im nächsten Jahr oder zu anderen Anlässen zu einer ähnlichen Situation kommt, solch ein Desaster, solch eine offensichtliche Unkenntnis der Bundespolizei hinsichtlich der Fehler der Landespolizei ausbleiben und dass es ein Einwirken auf das Agieren der Landespolizeien gibt.

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Im Bereich des Bahnhofs, also im originären Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei, gab es keine Zwischenfälle.

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Herr Movassat.

Niema Movassat (DIE LINKE):
Herr Staatssekretär, mich würde interessieren, inwiefern die Bundespolizei in Vorbereitung und Koordination des Einsatzes eingebunden war. Waren Vertreter der Bundespolizei Teil der Einsatzleitung?

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Da er in den originären Zuständigkeitsbereich des Landes fiel, ist dieser Einsatz einzig und allein durch die Landespolizei geleitet worden.

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Ich rufe die Frage 62 der Abgeordneten Buchholz auf:

FRAGE: Wie will die Bundesregierung künftig bei Protesten von bundesweiter Bedeutung sicherstellen, dass die Bundespolizei nicht zu Maßnahmen missbraucht wird, die das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sowie die unbeschadete Teilnahme an Demonstrationen von Journalisten, Rechtsanwälten, Sanitätern und Demonstrationsbeobachtern missachten?

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Ich beantworte Ihre Frage wie folgt, Frau Kollegin Buchholz: Polizeiliche Einsatzlagen im Zusammenhang mit Demonstrationslagen fallen in die Zuständigkeit der Länder. Es wird diesbezüglich auf die Zuständigkeit der Länder und auf die Verpflichtung der Polizei- und Ordnungsbehörden, das verfassungsmäßig garantierte Grundrecht auf Versammlungsfreiheit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und gerichtlichen Entscheidungen zu gewährleisten, verwiesen.
Zur Gewährleistung der inneren Sicherheit in Deutschland wird die Bundespolizei auch weiterhin in Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben auf Anforderung die Polizeien der Länder unterstützen.

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Zusatzfrage.

Christine Buchholz (DIE LINKE):
Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie nicht bereit sind, aus dem Desaster von Frankfurt Konsequenzen zu ziehen. Ich will noch einmal nachfragen. Angesichts der Tatsache, dass sich die Blockupy-Proteste, die sich gegen die Politik der EU-Troika und der Bundesregierung vor allen Dingen gegenüber den südeuropäischen Ländern gerichtet haben, liegt nahe: Solche Demonstrationen werden wir in den nächsten Zeiten vermehrt erleben. Glauben Sie nicht, dass es aus der Perspektive der Bundesregierung sinnvoll ist, eine Diskussion in dem von ihr zu verantwortenden Bereich darüber zu führen, wie man sicherstellt, dass Meinungsäußerungen, Pressefreiheit, Berichterstattung über diese legitimen Proteste tatsächlich gewährleistet werden? Schließlich wollen wir uns alle gemeinsam – das ist bisher in der Fragestunde, auch in Ihren Antworten, deutlich geworden – an den hohen Maßstäben von Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit und Einhaltung des Grundgesetzes messen lassen. Daher ist meine Frage: Wie wollen Sie die Einhaltung dieser Maßstäbe in Zukunft sicherstellen?

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Für uns alle ist das ein wichtiges Anliegen; wir sind uns da einig. Das Bundesministerium des Innern ist für die Bundespolizei zuständig. Zur originären Zuständigkeit der Bundespolizei gehört in diesem konkreten Fall der Bereich Bahnhof.
Für alle anderen Bereiche und auch für die Ausführung des Versammlungsrechts sind die Länder zuständig, in diesem konkreten Fall das Land Hessen. Das Land Hessen hat selbstverständlich sicherzustellen, dass die Versammlungsfreiheit auch in diesem Kontext gewährleistet wird. Es ist jetzt Sache des Landes Hessen, die notwendigen Schlussfolgerungen aus den bisherigen Einsätzen zu ziehen. Das ist aber nicht Sache der Bundesregierung. Noch einmal: Wir sind nicht die Kontrollinstanz für die einzelnen Länderpolizeien.

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Frau Buchholz hat das Wort zu einer weiteren Zusatzfrage.

Christine Buchholz (DIE LINKE):
Auch Sie haben schon deutlich geäußert, dass es offensichtlich ein Problem mit dem Einsatz der hessischen Polizei gab. Für mich stellt sich die Frage: Beabsichtigen Sie, den Kontakt zu dem Kollegen Boris Rhein, dem hessischen Innenminister, aufzunehmen und das Gespräch mit ihm darüber zu suchen, wie die Versammlungsfreiheit in Frankfurt, in Hessen in Zukunft gesichert werden kann?

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Ich habe nicht gesagt, dass es ein Problem mit Polizeieinsätzen des Landes Hessen gab. Ich habe nun schon – ich weiß nicht, wie häufig – gesagt, dass es nicht Aufgabe der Bundesregierung ist, die Polizeieinsätze des Landes Hessen zu bewerten. Diese Bewertung ist vielmehr allein Sache des Landes Hessen. Dort wird diese entsprechend vorgenommen.

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Frau Vogler.

Kathrin Vogler (DIE LINKE):
Herr Staatssekretär, obwohl Sie glauben, keine Zuständigkeit zu haben, und obwohl Sie angeben, über keinerlei Kenntnisse zu verfügen, würde ich doch noch fragen wollen, ob diese Kenntnis- und Zuständigkeitslosigkeit in irgendeinem Zusammenhang damit steht, dass Hessen, wie der Bund auch, schwarz-gelb regiert wird und dass Sie Ihrem Parteifreund Boris Rhein, der parallel mit Ihnen im Wahlkampf steht – in Hessen wird ja auch neu gewählt –, an dieser Stelle nicht auf die Zehen treten möchten.

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Die Frage könnte ich jetzt auch beantworten.
(Heiterkeit bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Sie können das gern überprüfen: Die Bundesregierung hat noch nie Polizeieinsätze der Länder bewertet. Wir bewerten zum Beispiel auch nicht die Polizeieinsätze des Landes Hamburg am 1. Mai; das ist einzig und allein Sache des Landes Hamburg, unabhängig davon, wer da gerade Erster Bürgermeister ist.

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Letzte Zusatzfrage, Frau Dittrich.

Heidrun Dittrich (DIE LINKE):
Vielen Dank für die Zulassung der Frage. – Würde es der Bundesregierung und Ihnen bei der organisierten Verantwortungslosigkeit der Bundesländer und der Bundesregierung vielleicht helfen, wenn wir als Linke bei Demonstrationen Nichtregierungsorganisationen herbeiholen, um dort zu beobachten, so ähnlich wie das Delegationen von Menschenrechtsorganisationen und Wahlbeobachter in der Türkei tun, wie das Mitglieder des Europarats tun?
(Holger Krestel [FDP]: Mainzer Karnevalsverein!)
Wäre das vielleicht nötig, um dem verfassungsmäßigen Recht der freien Meinungsäußerung zum Durchbruch zu verhelfen?

Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern:
Wir haben klare Zuständigkeiten. Das ist auch wichtig für einen Rechtsstaat; denn nur bei klaren Zuständigkeiten, gerade im Bereich des Versammlungsrechts, hat der Bürger die Möglichkeit, rechtlichen Schutz zu erhalten.
In diesem Fall wird der Polizeieinsatz, weil es ein Polizeieinsatz des Landes Hessen ist, vom Land Hessen zu verantworten sein. Die Gerichte werden jetzt überprüfen, ob das verhältnismäßig war oder nicht. Das ist nicht Sache der Bundesregierung, und das finde ich auch richtig, gerade unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten. Es ist nicht Sache der Bundesregierung, sondern Sache der unabhängigen Gerichte, zu überprüfen, ob dieser Polizeieinsatz rechtmäßig oder rechtswidrig war.

Präsident Dr. Norbert Lammert:
Ich schließe damit diesen Geschäftsbereich ab.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz