EU-Anschlag auf die Meinungsfreiheit

12.09.2014
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„Die Entscheidung, russischen und ukrainischen Journalisten die Arbeit in der EU zu verbieten, ist ein schwerer Anschlag auf die Meinungsfreiheit und insofern grundgesetzwidrig. Es könnte auch zu einem schweren Anschlag auf die Freiheit journalistischer Arbeit in Russland werden, wenn dort im Gegenzug zum Beispiel deutsche Journalisten ‚gelistet‘ werden“, so Wolfgang Gehrcke, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, zu aktuellen Meldungen, dass die Europäische Union künftig russischen und ukrainischen Journalistinnen und Journalisten die Arbeit im Bereich der EU verbieten will. Gehrcke weiter:

„Berufsverbote für Journalisten ist das letzte, was ein demokratisch verfasstes Land sich leisten sollte. Der Europäische Auswärtige Dienst hat sich offenbar bereits mit einschlägigen Rechtsverordnungen beschäftigt. Solche Rechtsverordnungen sollen nach mir vorliegenden Informationen erlassen werden, auch wenn Luxemburg, Belgien und Deutschland darauf hinwiesen, dass es schwer sei, zwischen Journalismus und Propaganda zu differenzieren, und deshalb eine gewisse Zurückhaltung bei einer möglichen Listung von Journalisten an den Tag gelegt werden solle.

Außenminister Steinmeier sprach in der Haushaltsdebatte über die Notwendigkeit, die Beziehungen zu Russland wieder zu verbessern. Ich frage mich, hat er gelogen oder laufen hinter seinem Rücken neue Sanktionsinitiativen ab?“