Freie Betätigung für Journalistinnen und Journalisten

24.09.2014
Printer Friendly, PDF & Email

„Die Bundesregierung hat heute mitgeteilt, dass eine Listung russischer und ukrainischer Journalistinnen und Journalisten und damit ein faktisches Berufsverbot innerhalb der europäischen Union nur auf der Grundlage journalistischer Arbeit nicht in Frage komme und von ihr nicht angestrebt werde. Alle anderen Maßregelungen, die möglicherweise eingesetzt wurden oder werden, lägen nicht im Bereich der speziellen Auseinandersetzungen in der und um die Ukraine, sondern seien im Strafrecht verortet.

Ich freue mich über diese Klarstellung durch die Bundesregierung und damit auch über ein Stück Rechtssicherheit für russische und ukrainische Journalistinnen und Journalisten.“