Wer Krieg sät - erntet Chaos, Not und Eltend

14.10.2015
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Dr. Marianne Linke

WER KRIEG SÄT – ERNTET CHAOS, NOT UND ELEND Jürgen Todenhöfer1 


1. Wir wollen, dass kein Mensch mehr vor Kriegen flüchten muss, deshalb müssen 
wir zuerst die Ursachen und die Profiteure von Kriegen eindeutig benennen. Im 
Manifest der Zimmerwalder Konferenz werden die sichtbaren Auswirkungen 
des 1. Weltkrieges und seiner Ursachen sehr klar und mit hoher – fast zeitloser Gültigkeit 
für heutige bewaffnete Konflikte treffend benannt: 
„Der Krieg, der dieses Chaos erzeugte, ist die Folge des Imperialismus, des 
Strebens der kapitalistischen Klassen jeder Nation, ihre Profitgier durch die 
Ausbeutung der menschlichen Arbeit und der Naturschätze des ganzen 
Erdballs zu nähren...“2 

Zur aktuellen politischen Situation und deren Ursachen äußert sich immer wieder 
Papst Franziskus: 

„Ich glaube, wir sind in einem Weltwirtschaftssystem, das nicht gut ist... Wir 
haben das Geld in den Mittelpunkt gestellt, den Geldgott. Wir sind in den 
Götzendienst des Geldes verfallen... Wir schließen eine ganze Generation 
aus, um ein Wirtschaftssystem aufrecht zu erhalten, das nicht mehr zu 
ertragen ist. Ein System, das Krieg führen muss, um zu überleben... Aber weil 
man keinen Dritten Weltkrieg führen kann, führt man eben regionale Kriege. 
Und was bedeutet das? Dass Waffen produziert und verkauft werden, und 
dadurch sanieren sich die .... großen Weltwirtschaften...“3 

Aufgabe aller friedliebenden Menschen sollte es sein, immer wieder diese wahren 
Gründe zu nennen und sie nicht hinter blumigen Begriffen wie „Vaterlandsliebe“ 
oder „Vaterlandsverteidigung“ -so vor 100 Jahren in Deutschland und Europa zu 
bemänteln. Heute bevorzugen die Kriegsbefürworter und Kriegsführer Begriffe 
wie „Kampf um Demokratie“, „Schutzverantwortung“ oder die „Durchsetzung von 
Menschenrechten“. Das ist ebenfalls nur eine moderne Form der Verschleierung 
und eine zutiefst heuchlerische Rechtfertigung von Aggression und Gewalt. 

2. 
Um klar die Ursachen für Kriege und Flüchtlingswellen benennen zu können, 
sollten wir erkennen, dass die „Dämonisierung“ bzw. die „Heroisierung“ von 
Staaten bzw. deren Repräsentanten eine beliebte Methode zur Ablenkung von 
den eigentlichen Kriegszielen und deren Ursachen ist. Das Personalisieren der 
Konfliktgegner dient seit Jahrzehnten immer wieder dazu, rechtswidrige Gewaltanwendung 
vorzubereiten und zu rechtfertigen. 
Todenhöfer schreibt dazu: 

„...Doppelte Moral ist die Lieblings-Moral des Westens. Die so genannte 
„Achse des Guten“ legt an andere Kulturen stets strengere Maßstäbe an als 


Alle Zitate von Jürgen Todenhöfer finden sich unter www.juergentodenhoefer.de 


Die Zimmerwalder Bewegung. Protokolle und Korrespondenz, Hrsg. Horst Lademacher, Bd. 1,S.166-169, 
Protokolle, 1967 MOUTON 


www.domradio.de, 13.06.2014 

an sich selbst. Der „Rest der Welt“ -immerhin 90 % der Bevölkerung – wird 
das auf Dauer nicht hinnehmen. ...“ 

An anderer Stelle schreibt er: 

„....westliche Waffenlieferungen und Kriege haben im Mittleren Osten einen 
Flüchtlings-Tsunami und hunderttausendfachen Terrorismus verursacht….. 

...Der Westen muss dazu als erstes auf seine verdammten Kriege im Mittleren 
Osten verzichten. Und versuchen, durch ernsthafte, konkrete Verhandlungen 
in Syrien, im Irak, in Libyen und in Afghanistan Frieden zu schaffen.....Frieden 
ist möglich -siehe Irankonflikt. Die Menschen im Mittleren Osten sehnen sich 
danach -und nicht nach unseren Bombern, die bisher nirgendwo Frieden 
geschaffen haben. Im Mittleren Osten kämpft zur Zeit -mit kräftiger 
Unterstützung des Westens -jeder gegen jeden. Erst wenn der Westen 
mithilft, dieses böse Spiel zu beenden, werden die Flüchtlingsströme 
versiegen. …...“ 

3. Die Beendigung dieses bösen Spiels setzt die Anerkennung und das Einhalten 
von Regeln voraus. Im internationalen Maßstab also das Völkerrecht, die 
Anerkennung der Autorität der UNO und die Anerkennung der Souveränität 
der Staaten. Präsident PUTIN ist in seiner jüngsten Rede vor der UNO auf diese 
Fragen eingegangen und kommt zu dem Schluss, sollte das in Frage gestellt oder 
aufgegeben werden... 
„ ...würde wirklich nichts mehr übrig bleiben als das Recht des Stärkeren.“ 

weiter führt er aus: 

„Denn was ist staatliche Souveränität? Sie ist vor allem eine Frage der Freiheit, 
des Rechts des Menschen, jedes Volkes und jedes Staates, sein Schicksal 
selbst in die Hände zunehmen.“4 

Immer wieder merken wir, dass gerade westliche Medien und Politiker sich gern 
über diese Prinzipien hinwegsetzen, mit Berichten über die „Bösewichte“ Putin, 
Gaddafi, Hussein oder Assad, uns zu manipulieren und so vom Kern der Auseinandersetzungen 
abzulenken suchen. 

„...der Machtbesessene PUTIN kann ja die Krim nur annektiert haben....“ heißt es 
vielfach direkt oder indirekt. Schnell vergessen sind dann die Vorgänge im 
ehemaligen Jugoslavien., namentlich die zügige Anerkennung des Kosovo durch 
Großbritannien, Frankreich, die USA und dann auch Deutschland, obgleich das 
offensichtlich eine Verletzung des Völkerrechts darstellte, zumal die Resolution 
1244 des UN-Sicherheitsrates vom Juni 1999 das Kosovo nach der Nato-
Intervention unter die Hoheitsgewalt der UN gestellt hatte, um die Integrität der 
serbischen Grenzen zu schützen. Russland hatte damals protestiert, und wohl 
zurecht. 

4 W. Putin am 28.09.2015 vor der UN-Vollversammlung. 

 

„Waren … -Referendum, Sezession, Beitrittserklärung -völkerrechtswidrig? 
Nein. Schon auf den ersten Blick ungereimt ist die von der amerikanischen 
Regierung ausgegebene Behauptung, bereits das Referendum habe gegen 
das Völkerrecht verstoßen. … Auch die Sezessionserklärung selbst verletzt 
keine völkerrechtliche Norm und könnte dies gar nicht. Sezessionskonflikte 
sind eine Angelegenheit innerstaatlichen, nicht internationalen Rechts. Diesen 
Status quo des Völkerrechts hat der Internationale Gerichtshof vor vier Jahren 
in seinem Rechtsgutachten für die UN-Generalversammlung zur Sezession 
des Kosovo bestätigt.5“ 

Insofern vollzog sich nach überwiegender Auffassung der tatsächliche Ablauf 
des Beitritts der Krim zu Russland eben nach diesen völkerrechtlichen 
Grundsätzen.5´:Erklärung (1) der Unabhängigkeit durch das Krimparlament am 

11. März 2014 und Beschluss, den Beitritt zur Russischen Förderation zu 
beantragen, sofern das für den 16. März angesetzte; Referendum den Wunsch 
der Bevölkerung zum Beitritt ausdrücken solte; Referendum der Bevölkerung (3); 
Antrag der Krim (4), Annahme durch Rußland (5), Beitritt der Krim (6). 
Fraglich bleibt in Debatten dennoch, ob ein Referendum mit dem Ziel eines 
Staatenwechsels rechtmäßig sein kann6, sofern die Verfassung des eigenen 
Staates das ausschließt. Für das Kosovo wurde dies durch den Internationalen 
Gerichtshof trotz der oben zitierten UN-Resolution bejaht. Für Russland nun 
lehnen das die oben genannten Staaten ab. 

Da wird dann doch mit zweierlei Maß gemessen. Reinhard Merkel (Forschungsgebiete 
Rechtsphilosphie und Völkerstrafrecht) schrieb dazu in der „Frankfurter 
Allgemeinen Zeitung“5 : 

“.....Dass dabei die Rollen vertauscht sind, mag man als kühle Ironie einer 
Weltgeschichte verbuchen, die noch immer den Maximen der politischen 
Macht weit eher folgt als den Normen des Völkerrechts.... 

Das ist bedauerlich, aber vorderhand nicht zu ändern. Und das wäre vielleicht 
ein Grund, die völkerrechtliche Kirche im politischen Dorf zu lassen und 
immerhin rhetorisch ein wenig abzurüsten. Russland hat völkerrechtswidrig 
gehandelt, in mäßig dramatischem Modus und politisch keineswegs wie ein 
hasardierender Gangster. Der nun entstandene Zustand war für die Krim 
langfristig wohl ohnehin unumgänglich. Und die Form, in der er nun 
herbeigeführt wurde, mag bei all ihrer Unerfreulichkeit gravierendere Konflikte 
vermieden haben. Annexionen zwischen Staaten sind dagegen 
typischerweise Kriegsgründe. 

Wer heute mit Blick auf die Krim so redet, verwirrt nicht nur die 
völkerrechtlichen Grundbegriffe, sondern mobilisiert deren Legitimationspotential 
auf eine gefährliche Weise. Wenn nicht alle Zeichen trügen, ist der 
Westen soeben dabei, sich für eine verfehlte Außenpolitik die Quittung einer 
welthistorischen Blamage zuzuziehen. Er sollte deren Kollateralschäden nicht 
allzu weit in die Sphäre des Völkerrechts ausdehnen.“ 

5 Nachlesbar bei R. Merkel, „Die Krim und das Völkerrecht“, F.A.Z vom 07.04.2014. 
6 Norman Paech: Wem gehört die Krim? In: Ein Spiel mit dem Feuer (Hrsg. P Srutynski). Papyrossa Verlag, Köln 

 

Bei Politikern und auch in den Medien herrscht bei der Verwendung von 
Begriffen wie der Darstellungen von Zusammenhängen also offensichtlich 
reichlich Willkür. Wir erleben eine Eskalation von Fehlanwendungen bzw. eine 
Unbestimmtheit von Begriffen, mit dem Ziel, andere zu brandmarken, 
Missgunst und Ablehnung zu erzeugen, um schließlich eigene politische 
Aktionen (oder die der Bündnispartner) zu kaschieren (Irak, Lybien oder 
Afghanistan) bzw. zu rechtfertigen. 

4. 
Was sollten wir konkret einfordern bzw. selbst tun: 
• 
Jeder Staat sollte gehalten sein, sich an die gemeinschaftlich beschlossenen 
(also das Völkerrecht) bzw. die selbst gesetzten Regeln zu halten – für die 
Bundesrepublik heißt das vor allem, das Grundgesetz als Leitfaden eigenen 
politischen Handelns zu beherzigen. 
• 
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde 1949 in dem 
Konsens aller Beteiligten: Nie wieder dürfe von deutschem Boden Krieg 
ausgehen, verabschiedet. Diese Übereinstimmung hat nicht zuletzt dank der 
deutschen Zweistaatlichkeit über vierzig Jahre gehalten. Mit der Teilnahme am 
Jugoslawienkrieg wurde durch eine SPD-geführte Bundesregierung dieser 
Konsens nach dem 2. Weltkrieg erstmals aufgekündigt. Lassen Sie mich 
angesichts der jüngsten und inzwischen mehrfach erhobenen Forderungen 
des Bundespräsidenten Gauck7 nach größerer Bereitschaft Deutschlands zu 
Militäreinsätzen KANT8 zitieren: 
„Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik jederzeit dem Rechte 
angepasst werden“. 

• 
Das Grundgesetz9 sieht keine Auslandseinsätze der Bundeswehr vor. Das 
sollten wir angesichts der Ziele und der Effekte, die Kriege in dieser Welt haben, 
immer wieder herausstellen. 
• 
Frieden schaffen ohne Waffen – sollte weiterhin eine für Deutschland logische 
politische Konsequenz sein. Gegenwärtig laufen im Deutschen Bundestag die 
Haushaltsdebatten. Die Ausgaben für Verteidigung haben sich im Verhältnis 
zum Gesamthaushalt seit 2006 wie folgt entwickelt: 
Verteidigung Gesamthaushalt: 

2006 27,9 Mrd. Euro 261,6 Mrd Euro 

2016 34,4 Mrd. Euro 312,0 Mrd Euro 

Steigerung: 23% 
19% 

Angesichts dieser Entwicklung sollten unsere politischen Forderungen lauten: 

• 
Militärausgaben drastisch reduzieren, 
7 Spiegel-Online, 31.01.2014; DIE WELT 14.06.2014; FOCUS 16.06.2015; F.A.Z. 10.02.2015. 
8 Immanuel Kant (1798): Im Streit der Facultäten. 
9 s. Artikel 24, 25, 26; Artikel 115 a – f Grundgesetz; s.auch BverwG 2WD 12.04//TDG N 1 VL 24/03. 

• 
Der Export von Waffen und Rüstungsgütern (Schiffe, Waffen produzierende 
Fabriken..) sollte in Deutschland verboten werden. 
• 
Militärbündnisse gehören aufgelöst. Zunächst sollte vom Bundestag ein 
Moratorium zu deren weiterer Ausdehnung beschlossen werden. 
• 
Die Nachkriegsforderung: Nie wieder dürfe von deutschem Boden Krieg 
ausgehen -muss auch Nato-Stützpunkte auf deutschem Territorium umfassen 
(wie Ramstein und andere). 
• 
Im gleichen Zuge sollten wir uns dafür einsetzen, dass: 

- Es zu keiner Verschärfung des Asylrechts in Deutschland bzw. in der 
EU kommt. 
 
- Der Beitrag Deutschlands für die Entwicklungshilfe deutlich erhöht wird. 
Das Ziel von 0,7 % des BIP – wird immer noch nicht erreicht. 

- Menschen in ihrem Land eine Perspektive haben. 

- Menschen, die hier sind, sollten wir als Menschen aufnehmen und nicht 
„behandeln“. Wir wollen sie in unseren Alltag einbeziehen, mit ihnen 
kommunizieren, damit sie hier eine neue Lebensperspektive finden 
können. 
Frieden hat immer zwei Aspekte: 

• 
Den „Frieden nach Aussen“ – wichtige Gesichtspunkte wurden bereits 
erwähnt. So bedeutsam wie der „Frieden nach Aussen“ ist aber auch der 
„Frieden nach Innen“ und die dafür wesentlichste Voraussetzung: Die soziale 
Gerechtigkeit. 
• 
Hier denke ich an den Artikel 1 des Grundgesetzes, aber auch an die 
Wechselwirkung zwischen dem Artikel 14 I (Freiheit des Eigentums) und dem 
Artikel 14 II (Sozialbindung des Eigentums). Es wäre angesichts der Lage in 
Deutschland nur gerecht, würde endlich der Spitzensteuersatz wieder auf 
das Niveau von 1998 gesetzt, um die großen sozialen Aufgaben, vor denen 
der Staat steht, bewältigen zu können. 
• 
Dem Verbot, Rüstungsgüter zu exportieren, muss das Verbot ihrer Produktion 
im Inland vorausgehen. Die in der Rüstungsindustrie Beschäftigten 
brauchen eine Perspektive in nichtmilitärischen Bereichen, denn derartige 
Verbote sollen mit Hilfe der Beschäftigten und der Gewerkschaften und nicht 
gegen deren Interessen umgesetzt werden. Die frei werdenden Gelder der 
Rüstungsindustrie, des Verteidigungshaushaltes könnten dann in die Schaffung 
nichtmilitärischer Arbeitsplätze fließen. 
• 
Der Staat und die Wirtschaft müssen dafür Sorge tragen, dass junge 
Menschen in zivilen Berufen eine Perspektive finden. Alle Menschen 
benötigen für ihre Entfaltung, für ihren Lebensunterhalt eine Arbeit mit 
gerechter Entlohnung. Flüchtlinge dürfen nicht als qualifizierte, aber unter-
bezahlte Arbeitskräfte eingesetzt werden. Das führt zu einer Entsolidarisierung 
in der Gesellschaft und schürt Ablehnung. 
• 
Das Bildungswesen ist insgesamt zu stärken, wobei der Integration aller 
Kinder durch kleinere Klassenverbände und der besseren Entlohnung der 
Pädagogen noch größeres Augenmerk geschenkt werden muss. 
• 
Das Projekt „Soziale Stadt“ mit bezahlbaren Wohnungen, vielfältigen kulturellen 
und sozialen Einrichtungen für alle Menschen des Landes ist zu fördern. 

• 
Das Gesundheitswesen sollte künftig für alle offen und wieder zuzahlungsfrei 
sein. Hier sollte der ursprüngliche Grundsatz der Parität in der 
Gesetzlichen Krankenversicherung wieder politisch umgesetzt werden, d. h. 
die Arbeitgeberbeiträge (gegenwärtig bei 7,3 % eingefroren) sind wieder in 
gleicher Höhe wie die Beiträge der Versicherten zu entrichten. 
In dem Maße, wie es nach den Erfahrungen des 20. Jahrhunderts der Bundesrepublik 
Deutschland und ihren politisch Verbündeten gelingt bzw. nicht gelingt, 
dauerhaft zum äußeren und inneren Frieden mit politischen Mitteln beizutragen, 
wird sich die Frage nach „Zäunen“ und „Zwietracht“ bzw. „Krieg“ und „Flucht“ auf 
unserer Erde entweder erledigen oder immer wieder neu stellen.