Dem Antrag Palästinas auf erweiterten Beobachterstatus in der UNO zustimmen

28.11.2012
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Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE wird sich der Deutsche Bundestag am 29. November 2012, genau 65 Jahre nach dem Beschluss der UN-Vollversammlung zu Palästina (Resolution 181 von 1947) zum Abstimmungsverhalten der Bundesregierung in der UN-Generalversammlung bezüglich des Antrages Palästinas auf einen Beobachterstatus bei der UNO äußern. Der palästinensische Antrag wird an diesem Tag, der 1977 auf Beschluss der Vereinten Nationen zum "Internationalen Tag der Solidarität mit dem palästinensischen Volk" erklärt wurde, vor der 67. Generalversammlung verhandelt.

 

Deutscher Bundestag
17. Wahlperiode

 

Antrag

der Abgeordneten Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dagdelen, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Stefan Liebich, Niema Movassat, Thomas Nord, Paul Schäfer, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Katrin Werner und der Fraktion der LINKEN

 

Dem Antrag Palästinas auf erweiterten Beobachterstatus in der UNO zustimmen


Der Bundestag wolle beschließen:

Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

sicherzustellen, dass Deutschland auf der 67. Generalversammlung der Vereinten Nationen am 29. November 2012 dem Antrag Palästinas auf einen erweiterten Beobachterstatus zustimmt.


Berlin, den 28. November 2012

Dr. Gregor Gysi
und Fraktion

Begründung:

1. Zahlreiche EU-Staaten, darunter auch Frankreich, haben sich entschieden, auf der UN-Generalversammlung für den palästinensischen Antrag zu stimmen und damit ein deutliches Zeichen für die Bildung eines eigenständigen, lebensfähigen palästinensi-schen Staat zu setzen.
2. Eine Zustimmung Deutschlands auf der Generalversammlung wäre ein klares Signal für die Rettung der Zwei-Staaten-Lösung und ein Ende der Gewalt zwischen Israel und Palästina. Die Verweigerung einer Zustimmung hingegen fügte der Glaubwürdig-keit deutscher Nahostpolitik schweren Schaden zu.
3. Sicherheit für Israel erfordert auch Gerechtigkeit für Palästina.
4. Wer sich für einen palästinensischen Staat ausspricht, wie es die Bundesregierung zu vielen Anlässen getan hat, darf sich einer Aufbesserung des Status‘ Palästinas in der UNO nicht verweigern. Der palästinensische Antrag ist ein Angebot für Verhandlun-gen, auch und gerade an Israel, und erinnert die Völkergemeinschaft an ihre spezielle Verantwortung gegenüber dem palästinensischen Volk und zur Lösung des Nahost-konflikts.