Kiew

08.02.2017

„Ein kurzer Blick in die Vertragstexte von Minsk II kann sofort darüber aufklären, dass der deutsche Botschafter im Recht und die Kiewer Führung im Unrecht ist. Minsk II regelt, dass Wahlen im Donbass stattfinden sollen, und zwar auf der Grundlage des ukrainischen Kommunalwahlgesetzes“, erklärt Wolfgang Gehrcke, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der Empörung von Abgeordneten des ukrainischen Parlaments über die Erklärung des deutschen Botschafters in Kiew, Herrn Ernst Reichel, wonach aus seiner Sicht Wahlen in den Regionen Donezk und Luhansk auch unter…