Deutscher Botschafter in der Ukraine ist im Recht

08.02.2017
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„Ein kurzer Blick in die Vertragstexte von Minsk II kann sofort darüber aufklären, dass der deutsche Botschafter im Recht und die Kiewer Führung im Unrecht ist. Minsk II regelt, dass Wahlen im Donbass stattfinden sollen, und zwar auf der Grundlage des ukrainischen Kommunalwahlgesetzes“, erklärt Wolfgang Gehrcke, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der Empörung von Abgeordneten des ukrainischen Parlaments über die Erklärung des deutschen Botschafters in Kiew, Herrn Ernst Reichel, wonach aus seiner Sicht Wahlen in den Regionen Donezk und Luhansk auch unter den heutigen Bedingungen möglich wären. Gehrcke weiter:

„Die Aufständischen in Donezk müssen sicherstellen, dass demokratische Parteien kandidieren können und dass die Haltung der jeweiligen Kräfte zur jetzigen Verwaltung dafür nicht ausschlaggebend ist. Selbstverständlich muss die jetzige Verwaltung in Donezk und Luhansk das freie Bewegungsrecht aller Kandidatinnen und Kandidaten sicherstellen. Das allein ist schon eine riesige Aufgabe.

Umgekehrt muss auch sichergestellt werden, dass sich Personen aus der Ostukraine im Rest des Landes frei bewegen können. Das ist derzeit nicht der Fall. Die Kommunistische Partei der Ukraine ist faktisch verboten, ihre Mitglieder werden bedroht und ihre Presseorgane unterdrückt. ‚Russlandfreundliche‘ Abgeordnete der Werchowna Rada sind an Leib und Leben gefährdet.“