Luftangriffe in Syrien nicht vom Völkerrecht gedeckt

23.09.2014
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„Es gibt viele Gründe, gegen die islamistisch-terroristische Organisation IS vorzugehen. Diese Organisation verbreitet Terror, Mord und Schrecken. Das von ihr angestrebte Kalifat wird kein demokratischer, aufgeklärter Staat sein. Doch das alles rechtfertigt die eigenmächtigen, ohne UN-Mandat durchgeführten Luftangriffe der USA in Syrien nicht. Sie entsprechen nicht dem Völkerrecht und sind somit rechtswidrig“, erklärt Wolfgang Gehrcke, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, zu dem Einsatz von Kampfjets, Bombern und Tomahawk-Raketen auf syrischem Territorium. Gehrcke weiter:

„Sie sind schon dadurch, dass die Koalition der Willigen, die diese Angriffe trägt, Staaten umfasst, die zu den Förderern des IS und anderer islamistischer Organisationen gehören, nicht legitimiert. Aus Saudi Arabien kam das Geld, aus Katar die ideologische Führung, die Vereinigten Emirate und vor allen Dingen die Türkei haben zur Destabilisierung in Syrien beigetragen. Alle diese Staaten unterstützen jetzt die USA bei ihren Angriffen auf syrischem Gebiet gegen den IS.

Notwendig wäre jetzt eine Kooperation der zivilen Opposition in Syrien, einschließlich der gewaltfreien muslimischen Organisationen, mit dem säkularen Staat, die nicht an der Person Assad scheitern darf. Gleichzeitig appelliere ich an die Regierung Assad, die Kurdinnen und Kurden in Rojava in ihrem Kampf zur Abwehr der IS-Formationen zu unterstützen und nicht allein zu lassen.“