NATO am Hindukusch: Willkür statt Völkerrecht

28.11.2011
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„Ausschließlich die sofortige Beendigung des Krieges in Afghanistan und Pakistan, die Rückkehr zum Völkerrecht kann solche Katastrophen verhindern. Jeder Tag Krieg in Afghanistan und Pakistan kostet Menschen das Leben. Die Bonner Afghanistan-Konferenz, zu der die Bundesregierung eingeladen hat, ist solange keine Friedenskonferenz, wie die Bundesregierung und damit auch die deutsche Politik versucht, an einem sofortigen Truppenabzug in Afghanistan vorbei zu kommen“, so Wolfgang Gehrcke, außenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zur Tötung von 24 pakistanischen Soldaten bei einem NATO-Angriff.

Gehrcke weiter: „Die Willkür der USA und der NATO, Militäreinsätze in Afghanistan und Pakistan entgegen dem internationalen Recht aus eigener Machtvollkommenheit durchzuführen, ist das tatsächliche Problem. Der deutsche Oberst Klein kommandierte aus eigener Machtvollkommenheit den Bombenangriff, der in Kundus mindestens 142 Zivilisten das Leben kostete. Ein US-Kommandeur lässt NATO-Kampfhubschrauber das Feuer auf einen pakistanischen Grenzposten eröffnen.“

 

Paul Schäfer, verteidigungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE ergänzt: „Das Angebot von Bundesaußenminister Westerwelle, Verletzte des NATO-Angriffes auf Pakistan in deutschen Krankenhäusern zu behandeln, ist unzureichend und soll über das tatsächliche Problem hinweg täuschen. Es ist notwendig, das Außen- und Verteidigungsminister jetzt Fragen beantworten, die sich auch an die deutsche Politik richten. Die Tatsache, dass erstmals offiziell die NATO und nicht allein die USA an einem Angriff auf pakistanisches Territorium beteiligt waren, stellt eine neue Stufe in der Eskalation des Krieges dar. Und sie macht auch die Bundesregierung mitverantwortlich. Ich erwarte unverzügliche Aufklärung, ob und wann die Bundesregierung über den Angriff informiert wurde, inwiefern Bundeswehrsoldaten an Planung und Durchführung der Operation beteiligt waren und was die Bundesregierung unternommen hat, diesen Völkerrechtsbruch zu verhindern.“