Lösung für Kosovo nur auf der Grundlage des Völkerrechts

17.07.2007
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Zur erneuten Ablehnung der Kosovo-Resolution seitens Russlands erklärt Wolfgang Gehrcke, Sprecher für internationale Beziehungen und Obmann im Auswärtigen Ausschuss für die Fraktion DIE LINKE:

Der Westen: Großbritannien, USA und Frankreich haben am gestrigen Montag einen neuen Resolutionsentwurf zur Regelung des Kosovo-Status dem UN Sicherheitsrat vorgelegt.


Auch dieses neue Dokument basiert auf dem Athisari - Plan, der eine Unabhängigkeit des Kosovo auch ohne Zustimmung Serbiens fordert. Als neuer Gedanke wurde in die Resolution aufgenommen, dass vor einer Unabhängigkeit des Kosovos nochmals eine Phase von Verhandlungen, die 120 Tage andauern soll, eingeschoben wird.

Aber auch mit diesem neuen Resolutionsentwurf steht der Athisari-Plan im eklatanten Widerspruch zu der Resolution 1244 des UNO Sicherheitsrates, der den Kosovo als integralen Teil des Serbischen Staates anerkennt. Der neue vom Westen eingebrachte Resolutionsentwurf sieht eine „überwachte Unabhängigkeit“ für den Kosovo vor. Die einseitige Lostrennung des Kosovos und seine Anerkennung durch westliche Mächte ohne Zustimmung von Serbien wäre somit ein glatter Bruch des Völkerrechts und würde sich auf andere Krisenregionen negativ auswirken.

Insofern ist die Ablehnung Russlands, die ja auch von den Weltsicherheitsratsmitgliedern China, Indonesien und Südafrika geteilt wird, folgerichtig und entspricht dem Völkerrecht. Bisherige UNO-Resolutionen sprachen lediglich von einer Ausweitung der Autonomie des Kosovos im Rahmen des serbischen Staates.

Von Serbien ohne dessen Zustimmung ein Stück abzutrennen, bedeutet auf internationaler Ebene, die bisher übliche Abwägung zwischen dem Prinzip der nationalen Selbstbestimmung und dem Prinzip der territorialen Integrität außer Kraft zu setzen. Man würde einen höchstgefährlichen Präzedenzfall schaffen.

Deshalb müssen neue Verhandlungen auf der Grundlage des Völkerrechts zwischen Serbien und dem Kosovo initiiert werden und ein neuer Vermittler einberufen werden.