Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu: Erfahrungen aus 14 Jahren "Krieg gegen den Terror" – Eine Bilanz in Irak, Afghanistan, Pakistan

Deutscher Bundestag Drucksache 18/7991 der 18. Wahlperiode
22.11.2016
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Am 16. November 2015 war es 14 Jahre her, dass die Bundeswehr per Parlamentsbeschluss in den von den USA als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 ausgerufenen „Krieg gegen den Terror“ zog (Bundestagsdrucksache 14/7296).

Am 16. November 2001 hatte der Deutsche Bundestag auf Antrag der des damaligen Bundeskanzlers Dr. Gerhard Schröder (SPD) geführten rot-grünen Bundesregierung die militärische Beteiligung an der Operation ENDURING FREEDOM (OEF) beschlossen. Die Fraktion der PDS war die einzige, die von Beginn an gegen das OEF- und das International-Security-Assistance-Force-(ISAF)-Mandat stimmte.

Im Jahr 2003 sind die USA mit ihrer „Koalition der Willigen“ in den Irak einmarschiert und stürzten Saddam Hussein. Sechs Monate später gründete sich der Islamische Staat (IS). Heute beherrscht der IS große Teile des Iraks und Syriens und dehnt sich nach Libyen und Afghanistan aus. Der seit 14 Jahren mit Bomben und Drohnen geführte „Krieg gegen den Terror“ hat eine Radikalisierung und Stärkung der bekämpften Gruppen wie der Taliban und Al Kaida bewirkt, anstatt zu ihrer Schwächung beizutragen.

Zahlreiche Terrorgruppen, allen voran der so genannte Islamische Staat, sind erst infolge dieses „Kriegs gegen den Terror“ entstanden – das gibt auch der damalige Chef der Special Forces, Mike Flynn, zu
(www.spiegel.de/politik/ausland/ex-us-geheimdienstchef-mike-flynn-ueber-denis-wir-waren-zu-dumm-a-1065038.html).

Im November 2015 schrieben vier ehemalige Mitglieder der US-Luftwaffe einen offenen Brief an den US-Präsidenten, Barack Obama, in dem sie den Drohnenkrieg als „eine der verheerendsten Triebfedern des Terrorismus“ bezeichnen
(www.spiegel.de/politik/ausland/drohnenkrieg-us-piloten-kritisieren-obama-in-offenem-brief-a-1063551.html).

Am 4. Dezember 2015 beschlossen die Koalitionsfraktionen der CDU, CSU und SPD den völkerrechtswidrigen Einsatz von bis zu 1 200 Soldatinnen und Soldaten im Syrienkrieg – als Reaktion auf den unmenschlichen Terrorakt am 13. November 2015 in Paris, bei dem 130 Menschen ermordet wurden (Bundestagsdrucksache 18/6866).  Die Täter waren nahezu ausschließlich französische und belgische Staatsbürger. Die Bundesregierung reagiert auf den Terror erneut mit militärischer Gewalt.

Am 6. Januar 2016 beschloss die Bundesregierung die Ausweitung zweier Auslandseinsätze der Bundeswehr: 500 weitere Soldaten nach Mali, 50 zusätzliche Ausbilder in den Irak. Die Bundeswehr soll noch stärker für den Kampf gegen islamistische Terrorgruppen eingesetzt werden. Die Bundeswehr bildet in der Stadt Erbil im Irak kurdische Soldaten aus (u. a. für den Städtekampf), die gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ kämpfen. Diese so genannten Peschmerga-Einheiten sollen dafür auch weiterhin Waffen aus Deutschland erhalten
(www.spiegel.de/politik/ausland/bundeswehr-einsaetze-in-mali-und-irak-werdenausgeweitet-a-1070719.html).

Nach 14 Jahren „Krieg gegen den Terror“ weist das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR die höchste Zahl an Geflüchteten und den schnellsten Anstieg dieser Zahl seit dem Zweiten Weltkrieg aus. 60 Millionen Menschen sind auf der Flucht. Viele fliehen aus den Ländern, die Schauplatz des „Kriegs gegen den Terror“ sind.

Die Menschenrechts- und die Sicherheitslage in Afghanistan, Irak und Pakistan ist unverändert kritisch. In einer nichtöffentlichen Lageeinschätzung des Auswärtigen Amts wird die Lage der Menschenrechte in Afghanistan sehr kritisch beschrieben, besonders die Lage von Frauen und Kindern. Die Regierungsführung sei durch verbreitete Korruption gekennzeichnet, die Sicherheitslage „volatil“.
Die Zentralregierung könne den Schutz der Bevölkerung oft nicht garantieren.
Die afghanischen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte sind den regierungsfeindlichen Kräften zahlenmäßig überlegen, doch, so kommentierte „DIE ZEIT“ am 28. Oktober 2015, „ihre größten Stärken sind Korruption, Raub und Erpressung. Unfähigkeit und Willkür vermengen sich zu einem üblen Gemisch“.

Neue Studien weisen auf deutlich höhere Opferzahlen hin, als bisher angenommen, vor allem zivile Opfer (www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Frieden/BodyCount_internationale_Auflage_deutsch_2015.pdf).

Diese besagen, dass im Irak ca. eine Million Menschen, in Afghanistan 220 000 und in Pakistan 80 000 Menschen direkt oder indirekt getötet wurden. Insgesamt belaufe sich die Zahl der Todesopfer bereits in den ersten zehn Jahren des Krieges auf etwa 1,3 Millionen Menschen. Der letzte Bericht der United Nation Assistance Mission (UNAMA) dokumentiert im dritten Jahr in Folge eine Zunahme von zivilen Opfern des Kriegs. Allein bis August 2015 haben die Kampfhandlungen 5 000 Tote und Verletzte unter Zivilisten gefordert, mehr als bisher auch durch Regierungs- oder regierungsnahe Kräfte. Dennoch sagte der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, die Bundeswehr trage in Afghanistan zu einem sicheren Umfeld bei, da könne man „erwarten, dass die Afghanen in ihrem Land bleiben“ (bundesregierung.de vom 28. Oktober 2015). Seit Oktober 2013 gibt die Bundesregierung die Anzahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle in Afghanistan nicht mehr bekannt.

Es fehlt seitens der Bundesregierung immer noch eine ehrliche und ernsthafte Auseinandersetzung mit den Opferzahlen und den Folgen der Kriegseinsätze und auch des Drohnenprogramms der US-Regierung, welches von Deutschland aus durch die Infrastruktur im US-Stützpunkt Ramstein direkt unterstützt wird. Die UNO und ihre Mitgliedstaaten wie auch die Bundesregierung müssen ihrer Verantwortung gerecht werden und die humanitären, langfristigen Folgen von Militäreinsätzen von unabhängigen Expertinnen und Experten untersuchen, dokumentieren und veröffentlichen lassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Allgemeine Fragen

1. Wie viele Asylsuchende aus Irak, Pakistan und Afghanistan stellten nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2001 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) einen Asylantrag oder Antrag auf anderweitigen Schutz (bitte getrennt nach Kindern, Frauen, Männern, Menschen über 60 Jahren, Kranken und Verletzten, Jahren, Staaten und Status aufführen)?

2. Wie viele Asylsuchende aus Irak, Pakistan und Afghanistan wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2001 in der EU als Flüchtlinge anerkannt oder erhielten einen subsidiären oder humanitären Schutzstatus (bitte getrennt nach Kindern, Frauen, Männern, Menschen über 60 Jahren, Kranken und Verletzten, Jahren, Staaten und Status aufführen)?

3. Wie waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Anerkennungs- bzw. Ablehnungsquoten bei Asylsuchenden aus Irak, Pakistan und Afghanistan seit dem Jahr 2001 in Deutschland (bitte getrennt nach Jahren, Kindern, Frauen, Männern und Menschen über 60 Jahren, Staaten und Status differenzieren)?

4. Wie viele Asylsuchende aus Irak, Pakistan und Afghanistan wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Anfang 2001 in welche Länder abgeschoben (bitte getrennt nach Kindern, Frauen, Männern und Menschen über 60 Jahren, Bundesländern sowie Zielstaaten aufführen)?

5. Welche Unterstützung erhalten kranke und traumatisierte Asylsuchende aus Irak, Pakistan und Afghanistan in der Bundesrepublik Deutschland?

6. Werden kranke und traumatisierte Asylsuchende aus Irak, Pakistan und Afghanistan von der Rückkehraufforderung ausgenommen?
Wenn nein, warum nicht?

7. Auf welche Studien und Statistiken bezieht sich die Bundesregierung bei der Angabe von Opfern in Ländern, in denen die Bundeswehr militärisch beteiligt ist (bitte getrennt nach Auftraggeber und Herausgeber der Studie bzw. Statistik sowie Namen, Datum, Fundstelle angeben)?

8. Werden diese Opferzahlen von der Bundesregierung regelmäßig dokumentiert und analysiert und in die weiteren strategischen Überlegungen mit einbezogen?
Wenn nein, warum nicht?

9. Bezieht die Bundesregierung in die Statistiken der Kriegsopfer in Irak, Afghanistan und Pakistan auch die Opfer mit ein, die indirekt an Kriegsfolgen in Gestalt zerstörter technischer und gesellschaftlicher Infrastruktur sterben – wie mangelnder Gesundheitsversorgung, Hunger, verseuchten Trinkwassers, Verlusts von Wohnraum und Energieversorgung, Zunahme von politisch und kriminell motivierter Gewalt sowie innergesellschaftlicher ethnisch wie religiös motivierter Konflikte?
Wenn nein, mit welcher Begründung nicht?

10. Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, ein regelmäßiges Verfahren zur Dokumentation von direkten und indirekten Kriegsopfern und Sicherheitsvorfällen in den aktuellen Einsatzländern einzuführen und diese Zahlen zu veröffentlichen?
Wenn nein, warum nicht?

11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung u. a. des ehemaligen Leiters der US-amerikanischen Special Forces, Mike Flynn, dass es ohne den Irakkrieg den „Islamischen Staat“ heute nicht geben würde?
Wenn nein, warum nicht?

12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung u. a. der vier ehemaligen Mitglieder der US-Luftwaffe, welche den Drohnenkrieg als „eine der verheerendsten Triebfedern des Terrorismus“ bezeichnen?
Wenn nein, warum nicht?

13. Wie hat sich die Anzahl der international gesuchten Terroristen seit dem Jahr 2001 entwickelt?

14. Wie hat sich die Anzahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle, die einem islamistischen terroristischen Hintergrund zugeordnet werden können, in Deutschland und in Europa seit dem Jahr 2001 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahren und Land aufschlüsseln)?

15. Wie hat sich die Anzahl von Verletzten und Toten bei sicherheitsrelevanten Vorfällen in Deutschland und in Europa, die einem islamistischen terroristischen Hintergrund zugeordnet werden können, seit dem Jahr 2001 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Männern, Frauen, Kindern, Menschen über 60 Jahren, Jahren und Land aufschlüsseln)?

16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu der Urheberschaft Osama Bin Ladens für die Terroranschläge vom 11. September 2001 vor? Auf welche Quellen stützen sich diese Erkenntnisse, und liegen der Bundesregierung hierzu eigene Untersuchungen vor?

 

II. Afghanistan nach 14 Jahren Krieg: Opferzahlen, Geflüchtete und Lage der Menschenrechte

17. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Verlust der afghanischen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte seit Januar 2013, sei es durch Getötete oder Desertierte?

18. Wie viel Prozent des Landes Afghanistan sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig (Stand: 30. Dezember 2015) unter der Kontrolle der Regierungskräfte („kontrollierbar“), in welchen Gebieten gibt es eine vermehrte Aktivität von Rebellen („schwer kontrollierbar“), und in welchen Gebieten ist die Kontrolle durch Regierungskräfte nicht möglich („nicht kontrollierbar“)?

19. Wie entwickelte sich die Anzahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle in Afghanistan seit Januar 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Jahren und Verantwortungsbereichen aufschlüsseln)?

20. Wie viele Tote sowie Verletzte hat es nach Kenntnis der Bundesregierung auf Seiten der afghanischen Polizeikräfte (Afghan National Police – ANP) in den Jahren 2013 bis 2015 (bitte nach Jahren getrennt darstellen) jeweils durch die Einwirkung von Aufständischen, durch die Einwirkung sogenannter Innentäter und durch sogenanntes friendly fire gegeben?

21. Wie viele Bundeswehrangehörige und weitere deutsche Staatsbürger anderer Organisationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt seit dem Jahr 2001 in Afghanistan getötet (Stand: Dezember 2015, bitte auflisten nach Jahr und Organisation)?

22. Wie zuverlässig erfolgt nach Einschätzung der Bundesregierung die strafrechtliche Verfolgung von Angehörigen der Afghan Local Police (ALP) wie auch der ANP, wenn ihnen Gewalttaten gegen die Bevölkerung vorgeworfen werden, durch die afghanischen Justizbehörden, und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht sie aus dem möglichen Problem der Straflosigkeit für Polizisten (Stand: Dezember 2015)?

23. Welchen personellen Umfang haben gegenwärtig (Stand: Dezember 2015) nach Kenntnis der Bundesregierung bewaffnete Formationen in Afghanistan (z. B. Milizen, Hilfspolizeien, Einheiten im Rahmen der Local Defense Initiative, Critical Infrastructure Programme und vergleichbare Formationen; bitte getrennt angeben)?

24. Wie vielen afghanischen Ortskräften und ggf. ihren Familienangehörigen wurde aufgrund ihrer individuellen Gefährdung insgesamt ein Aufenthaltsstatus für die Bundesrepublik Deutschland erteilt, und wie viele von ihnen leben nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile (Stand: 30. Dezember 2015) in Deutschland?

25. Wie viele Anträge afghanischer Ortskräfte und ggf. ihrer Familienangehörigen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen Gründen abgelehnt (bitte unter Angabe von Datum, konkretem Ablehnungsgrund, ggf. ehemals beschäftigendem Bundesministerium)?

26. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Situation der Menschenrechte von Frauen in Afghanistan (u. a. Recht auf Nahrung, Wasser, sanitäre Grundversorgung, Strom, Wohnung, Gesundheit, Bildung)?

27. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Situation der Menschenrechte von Kindern in Afghanistan (u. a. Recht auf Nahrung, Wasser, sanitäre Grundversorgung, Strom, Wohnung, Gesundheit, Bildung)?

28. Wie viel Prozent der afghanischen Bevölkerung haben nach Kenntnis der Bundesregierung Zugang zu ärztlicher und medizinischer Versorgung (Stand: Dezember 2015, bitte nach Geschlecht und Altersgruppen aufschlüsseln)?

29. Gibt es Erkenntnisse der Bundesregierung über Gewalttaten und Missbrauchsvorfälle gegenüber afghanischen Kindern und Frauen?
Wenn ja, wie reagiert die Bundesregierung darauf?

30. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die zehn häufigsten Todesursachen der afghanischen Bevölkerung (Stand: Dezember 2015, bitte nach Geschlecht und Altersgruppen aufschlüsseln)?

31. Wie hoch sind die Kindersterblichkeit bis zu fünf Jahren und die Müttersterblichkeit in Afghanistan bei der Geburt (Stand: Dezember 2015)?

32. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in Afghanistan die Anzahl von Menschen mit traumatischen oder posttraumatischen Erscheinungen (Stand: Dezember 2015, bitte nach Geschlecht und Altersgruppen aufschlüsseln)?

33. Wie viele Häuser von Zivilisten in Afghanistan wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2001 bis 2015 zerstört?

34. Wie viele zerstörte Häuser von Zivilisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wieder aufgebaut?

35. Wie viele Zivilisten starben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2013 bis 2015 an direkten Kriegsfolgen (bitte getrennt nach Männern, Frauen, Kindern aufschlüsseln sowie Ort, Monat/Jahr nennen)?

36. Wie viele Zivilisten starben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2013 bis 2015 an Drohnenangriffen (bitte getrennt nach Männern, Frauen, Kindern aufschlüsseln sowie Ort, Monat/Jahr nennen)?

37. Wie viele Zivilisten starben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2013 bis 2015 an indirekten Kriegsfolgen (wie z. B. mangelnde Gesundheitsversorgung, Hunger, verseuchtes Trinkwasser, Verlust von Wohnraum und Energieversorgung, Zunahme von politisch und kriminell motivierter Gewalt sowie von innergesellschaftlichen ethnisch wie religiös motivierten Konflikten) (bitte getrennt nach Männern, Frauen, Kindern aufschlüsseln sowie Ort, Monat/Jahr nennen)?

38. Wie viele Menschen wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2013 bis 2015 in afghanischen Gefängnissen gefoltert?

39. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Menschenrechtsverletzungen und Straftaten der von dem US-Militär mit aufgestellten Milizen der ALP in den Jahren von 2013 bis 2015?
Was unternimmt die Bundesregierung als Reaktion auf diesbezügliche Hinweise?

40. Hat die Bundesregierung den in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4168 eingeräumten Kenntnissen, dass „wiederholt schwere Vorwürfe bezüglich Folterpraktiken in afghanischen Gefängnissen erhoben wurden“ sowie dass „[H]iervon [auch] Gefängnisse betroffen [waren], die durch den NDS [National Directorate of Security] geführt und betrieben wurden“, und dass sich darunter „basierend auf durch UNAMA als glaubhaft eingeschätzte Informationen Einrichtungen des NDS in den Provinzen Faryab (Maimanah), Jowzjan (Shibirghan), Kunduz (Sadt Kunduz) und Takhar (Taloqan)“ befänden, Konsequenzen gezogen und die US-Regierung aufgefordert, keine Gefangenen an die NDS zu übergeben, solange die Vorwürfe von Folter im Raum stehen?

41. Welchen Anteil hatte Afghanistan an der weltweiten Opiumproduktion bzw. am Schlafmohnanbau vor dem Einmarsch der US-geführten Truppen in Afghanistan?

42. Wie hat sich der Anteil Afghanistans an der weltweiten Opiumproduktion bzw. am Schlafmohnanbau seit dem Jahr 2001 verändert, und welchen Anteil an der weltweiten Opiumproduktion bzw. am Schlafmohnanbau hat Afghanistan nach Kenntnis der Bundesregierung heute?

43. Welche gesellschaftlichen Gruppen sind heute für die Opiumproduktion bzw. den Schlafmohnanbau in Afghanistan maßgeblich verantwortlich, und in welcher Beziehung stehen diese Gruppen zur afghanischen Regierung?

44. Inwiefern handelt es sich bei denjenigen, die im von der afghanischen Armee kontrollierten Teil Afghanistans Schlafmohn anbauen bzw. davon direkt profitieren, um Verbündete der US-geführten Truppen bzw. der afghanischen Regierung?

45. Inwiefern stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass der Aufbau des neuen afghanischen Staatsgebildes zu wesentlichen Teilen aus der Drogenproduktion mitfinanziert wurde?

46. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Opiumproduktion bzw. des Schlafmohnanbaus in den Regionen Afghanistans, in denen die Bundeswehr stationiert war und ist?

47. Inwiefern stimmt die Bundesregierung der These von Prof. Alfred W. McCoy zu, dass Opiumproduktion systematisch zur Finanzierung von US-Kriegen in Asien herangezogen wurde (vgl. Prof. Alfred W. McCoy: „Die CIA und das Heroin – Weltpolitik durch Drogenhandel“, Westend Verlag, 2016)?

48. Inwiefern haben die Gewinne aus der Opiumproduktion bzw. dem Schlafmohnanbau maßgeblich den Kampf der regionalen Verbündeten in Afghanistan beim Kampf gegen die Taliban und beim Aufbau des neuen Staatsgebildes nach Kenntnis der Bundesregierung mitfinanziert?

49. Was haben die Bundeswehr oder die Bundesregierung getan, um Schlafmohnanbau bzw. Opiumproduktion in den von ihnen kontrollierten Regionen zu bekämpfen, und inwiefern sind Erfolge nachweisbar?

50. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich der Drogenkonsum der afghanischen Bevölkerung seit dem Jahr 2001 entwickelt hat (bitte möglichst nach Jahren und Substanzklassen auflisten und nach geeigneten Indikatoren wie Zahl von Drogentoten, Zahl von Hilfesuchenden etc. angeben)?

51. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Drogenkonsum in Bundeswehrlagern (insbes. sichergestellte illegale Drogen, Zahl von Menschen, die nach Drogenkonsum behandlungsbedürftig waren oder anderweitig Hilfe gesucht haben)?

52. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die (Neo-)Taliban in den von ihnen kontrollierten Regionen Steuern auf den Schlafmohnanbau bzw. die Opiumherstellung erheben?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass in den von der afghanischen Armee kontrollierten bzw. Stammesgebieten ebenfalls entsprechende Abgaben erhoben werden?

53. Wie hoch ist die Gesamtsumme der in den Jahren von 2013 bis 2015 von Deutschland in Afghanistan verausgabten Mittel der Öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA)?

54. Welchen Anteil an der ODA-Quote haben sicherheitspolitisch relevante Projekte, wie zum Beispiel die Ausbildung von Polizei oder anderen Sicherheitskräften?

55. Für welche Programme und Projekte, sowohl bi- als auch multilaterale, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 in Afghanistan Mittel der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit eingesetzt (bitte für jedes Programm bzw. Projekt die Gesamthöhe der jeweils eingesetzten Mittel sowie den jeweiligen Anteil der Verwaltungskosten, der Gehälter deutscher Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, der Gehälter von afghanischen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern sowie von Beraterhonoraren nennen)?

56. Für welche Programme und Projekte der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit wurden in den Jahren von 2013 bis 2015 Steuermittel in Afghanistan eingesetzt (bitte jeweils Gesamthöhe sowie den jeweiligen Anteil der Verwaltungskosten, der Gehälter deutscher Mitarbeiter, der Gehälter von afghanischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von Beraterhonoraren nennen)?

57. Durch welche Programme und Projekte der bi- als auch multilateralen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit wurden in den Jahren von 2013 bis 2015 explizit Frauen und Mädchen gefördert (bitte jeweils Gesamthöhe sowie den jeweiligen Anteil der Verwaltungskosten, der Gehälter deutscher Mitarbeiter, der Gehälter von afghanischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von Beraterhonoraren nennen)?

58. Inwieweit sind nach Einschätzung der Bundesregierung die afghanischen Behörden selbst in der Lage, valide statistische Daten über ihr Land und seine gesellschaftliche Situation zu erheben – insbesondere Mortalitätsziffern bzgl. der Gesamtbevölkerung und Kinder, Todesursachen, Flüchtlingszahlen?
Welche Quellen verwendet die Bundesregierung ggf. ersatzweise?

 

III. Opferzahlen und Lage der Menschenrechte im Irak

59. Wie hoch ist der Verlust der irakischen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte seit dem Jahr 2003, sei es durch Getötete oder Desertierte?

60. Wie viel Prozent des Landes Irak sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig (Stand: 30. Dezember 2015) unter der Kontrolle der Regierungskräfte („kontrollierbar“), in welchen Gebieten gibt es eine vermehrte Aktivität von Rebellen/IS („schwer kontrollierbar“) und in welchen Gebieten ist die Kontrolle durch die Regierungskräfte nicht möglich („nicht kontrollierbar“)?

61. Wie entwickelte sich die Anzahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle im Irak seit dem Jahr 2003 nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Quartalen, Jahren und Verantwortungsbereichen aufschlüsseln)?

62. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Situation der Menschenrechte von Frauen im Irak (u. a. Recht auf Nahrung, Wasser, sanitäre Grundversorgung, Strom, Wohnung, Gesundheit, Bildung u. a.)?

63. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Situation der Menschenrechte von Kindern (u. a. Recht auf Nahrung, Wasser, sanitäre Grundversorgung, Strom, Wohnung, Gesundheit, Bildung u. a.)?

64. Wie viel Prozent der Bevölkerung haben nach Kenntnis der Bundesregierung Zugang zu ärztlicher und medizinischer Versorgung?

65. Gibt es Erkenntnisse der Bundesregierung über Gewaltvorfälle und Missbrauchsvorfälle gegenüber Kindern und Frauen?
Wenn ja, wie reagiert die Bundesregierung darauf?

66. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die zehn häufigsten Todesursachen der Bevölkerung (Stand: Dezember 2015, bitte nach Geschlecht und Altersgruppen aufschlüsseln)?

67. Wie hoch sind die Kindersterblichkeit bis zu fünf Jahren und die Müttersterblichkeit im Irak bei der Geburt (Stand: Dezember 2015)?

68. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl von Menschen mit traumatischen oder posttraumatischen Erscheinungen im Irak (Stand: Dezember 2015, bitte nach Geschlecht und Altersgruppen aufschlüsseln)?

69. Wie viele Häuser von Zivilisten im Irak wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2003 bis 2015 zerstört?

70. Wie viele zerstörte Häuser von Zivilisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wieder aufgebaut (Stand: Dezember 2015)?

71. Wie viele Zivilisten starben im Irak nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2003 bis 2015 an direkten Kriegsfolgen (bitte getrennt nach Männern, Frauen und Kindern aufschlüsseln sowie Ort, Monat/Jahr nennen)?

72. Wie viele Zivilisten starben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2003 bis 2015 im Irak an Drohnenangriffen (bitte getrennt nach Männern, Frauen und Kindern aufschlüsseln sowie Ort, Monat/Jahr nennen)?

73. Wie viele Zivilisten starben im Irak nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2003 bis 2015 an indirekten Kriegsfolgen (wie z. B. mangelnde Gesundheitsversorgung, Hunger, verseuchtes Trinkwasser, Verlust von Wohnraum und Energieversorgung, Zunahme von politisch und kriminell motivierter Gewalt sowie von innergesellschaftlichen ethnisch wie religiös motivierten Konflikten) (bitte getrennt nach Männern, Frauen und Kindern aufschlüsseln sowie Ort, Monat/Jahr nennen)?

74. Wie viele Menschen starben somit nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt von 2003 bis 2015 an den Folgen des im Jahr 2003 begonnenen Kriegs im Irak?

75. Wie viele Menschen wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2003 bis 2015 in irakischen Gefängnissen gefoltert?

76. Wie hat sich der Drogenkonsum im Irak in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

77. Wie schätzt die Bundesregierung die Effektivität des Verbots des Drogenhandels mit Androhung der Todesstrafe ein?

78. Wie viele Menschen sind im Irak nach Kenntnis der Bundesregierung wegen drogenbezogener Delikte inhaftiert oder hingerichtet worden?

79. Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der massiv gestiegenen Opiumproduktion in Afghanistan seit dem Jahr 2001 und dem Erstarken des sogenannten Islamischen Staats (IS)?

80. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit sich der IS über den Drogenhandel finanziert?

81. Wie hoch ist die Gesamtsumme der in den Jahren von 2003 bis 2015 von Deutschland im Irak verausgabten Mittel der ODA?

82. Durch welche bi- oder multilateralen Programme und Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2003 im Irak Mittel der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit umgesetzt (bitte für jedes Programm bzw. Projekt die Gesamthöhe der jeweils eingesetzten Mittel sowie den jeweiligen Anteil der Verwaltungskosten, der Gehälter deutscher Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, der Gehälter von irakischen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern sowie von Beraterhonoraren nennen)?

83. Für welche Programme und Projekte der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit wurden seit dem Jahr 2003 Steuermittel im Irak eingesetzt (bitte jeweils Gesamthöhe sowie den jeweiligen Anteil der Verwaltungskosten, der Gehälter deutscher Mitarbeiter, der Gehälter von irakischen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern sowie von Beraterhonoraren nennen)?

84. Durch welche Programme und Projekte der sowohl bi- als auch multilateralen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit wurden in den Jahren von 2013 bis 2015 explizit Frauen und Mädchen gefördert (bitte jeweils Gesamthöhe sowie den jeweiligen Anteil der Verwaltungskosten, der Gehälter deutscher Mitarbeiter, der Gehälter von irakischen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern sowie von Beraterhonoraren nennen)?

 

IV. Opferzahlen und Lage der Menschenrechte in Pakistan

85. Wie entwickelte sich die Anzahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle in Pakistan seit dem Jahr 2001 nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Quartalen, Jahren und Verantwortungsbereichen aufschlüsseln)?

86. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Situation der Menschenrechte von Frauen in Pakistan (u. a. Recht auf Nahrung, Wasser, sanitäre Grundversorgung, Strom, Wohnung, Gesundheit, Bildung u. a.)?

87. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Situation der Menschenrechte von Kindern in Pakistan (u. a. Recht auf Nahrung, Wasser, sanitäre Grundversorgung, Strom, Wohnung, Gesundheit, Bildung u. a.)?

88. Wie viel Prozent der Bevölkerung haben nach Kenntnis der Bundesregierung Zugang zu ärztlicher und medizinischer Versorgung (bitte nach Geschlecht und Alter aufschlüsseln)?

89. Gibt es Erkenntnisse der Bundesregierung über Gewaltvorfälle und Missbrauchsvorfälle gegenüber Kindern und Frauen in Pakistan? Wenn ja, wie reagiert die Bundesregierung darauf?

90. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die zehn häufigsten Todesursachen der Bevölkerung in Pakistan (Stand: Dezember 2015, bitte nach Geschlecht und Altersgruppen aufschlüsseln)?

91. Wie hoch sind die Kindersterblichkeit bis zu fünf Jahren und die Müttersterblichkeit bei der Geburt (Stand: Dezember 2015)?

92. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl von Menschen mit traumatischen oder posttraumatischen Erscheinungen in Pakistan (Stand: Dezember 2015, bitte nach Geschlecht und Altersgruppen aufschlüsseln)?

93. Wie viele Häuser von Zivilisten wurden in Pakistan nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2003 bis 2015 zerstört?

94. Wie viele zerstörte Häuser von Zivilisten in Pakistan wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wieder aufgebaut (Stand: Dezember 2015)?

95. Wie viele Zivilisten starben in Pakistan nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2003 bis 2015 an Drohnenangriffen (bitte getrennt nach Männern, Frauen und Kindern aufschlüsseln sowie Ort, Monat/Jahr nennen)?

96. Wie viele Zivilisten starben in Pakistan nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2003 bis 2015 an direkten Kriegsfolgen (bitte getrennt nach Männern, Frauen und Kindern aufschlüsseln sowie Ort, Monat/Jahr nennen)?

97. Wie viele Zivilisten starben in Pakistan nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2003 bis 2015 an indirekten Kriegsfolgen (wie z. B. mangelnde Gesundheitsversorgung, Hunger, verseuchtes Trinkwasser, Verlust von Wohnraum und Energieversorgung, Zunahme von politisch und kriminell motivierter Gewalt sowie von innergesellschaftlichen ethnisch wie religiös motivierten Konflikten) (bitte getrennt nach Männern, Frauen, Kindern und Menschen über 60 Jahren aufschlüsseln sowie Ort, Monat/Jahr nennen)?

98. Inwieweit hat sich die Bundesregierung bisher mit den Folgen des „Kriegs gegen den Terror“ in Pakistan befasst, wie z. B. Opferzahlen, Gesundheitslage oder ökonomische Folgen?
Welche Daten und Informationen liegen der Bundesregierung vor – unter besonderer Berücksichtigung der besonders vom Krieg betroffenen paschtunischen Stammesgebiete in Pakistan?
Hat die Bundesregierung diesbezüglich eigene Untersuchungen in Auftrag gegeben, und liegen bereits Auswertungsergebnisse vor (bitte mit Datum und Quelle auflisten)?

99. Für welche Programme und Projekte, sowohl bi- als auch multilaterale, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2003 in Pakistan Steuermittel der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit eingesetzt (bitte für jedes Programm bzw. Projekt die Gesamthöhe der jeweils eingesetzten Mittel sowie den jeweiligen Anteil der Verwaltungskosten, der Gehälter deutscher Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, der Gehälter von pakistanischen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern sowie von Beraterhonoraren nennen)?

100. Für welche Programme und Projekte der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit wurden seit dem Jahr 2003 Steuermittel in Pakistan eingesetzt (bitte jeweils Gesamthöhe sowie den jeweiligen Anteil der Verwaltungskosten, der Gehälter deutscher Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, der Gehälter von pakistanischen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern sowie von Beraterhonoraren nennen)?

101. Durch welche Programme und Projekte der sowohl bi- als auch multilateralen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit wurden in den Jahren von 2013 bis 2015 explizit Frauen und Mädchen gefördert (bitte jeweils Gesamthöhe sowie den jeweiligen Anteil der Verwaltungskosten, der Gehälter deutscher Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, der Gehälter von pakistanischen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern sowie von Beraterhonoraren nennen)?

 

Berlin, den 22. März 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion