"Eine Militärintervention der USA gegen Syrien wäre politisch verheerend, moralisch falsch und völkerrechtswidrig", erklärt Wolfgang Gehrcke, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der Zustimmung des US-Senatsausschusses für einen Militärschlag gegen Syrien und der Ankündigung Obamas, am 9. September dann in beiden Kammern des Kongresses über die Resolution abstimmen zu lassen. Gehrcke weiter:
„Bereits mit der Androhung des Angriffs verstößt Präsident Obama gegen das Völkerrecht, das Bestrafung, Vergeltung oder Abschreckung als Grundlage für Militärintervention nicht kennt. Indem die Bundesregierung die Begründung der US-Administration in ihren Stellungnahmen übernimmt, leistet sie indirekt Beihilfe zum Völkerrechtsverstoß. Die Anzahl der Menschen in Syrien, die verzweifelt versuchen, vor noch mehr Krieg zu fliehen, ist noch einmal sprunghaft gestiegen.
Hinzu kommt, dass eine aktuelle Syrien-Resolution des Weltsicherheitsrats nicht vorliegt. Mit einem Angriff auf Syrien würden die USA und eine Koalition der Willigen das Gewaltmonopol der UNO negieren und sich außerhalb des Völkerrechts stellen. Sie würden nicht nur Syrien angreifen, sondern auch das bestehende völkerrechtliche System der Vereinten Nationen.
Auch das NATO-Statut kann nicht zur Anwendung kommen. Es besteht weder der Bündnis-, noch der Verteidigungsfall, wenn ein Mitglied, seien es die USA, die Türkei oder wer auch immer, einen Krieg provoziert.
Auch die Chemiewaffenkonvention von 1993, die Syrien wie etwa auch Ägypten und Israel leider nicht ratifiziert hat, sieht als Sanktion in besonders schweren Fällen vor, dass die Angelegenheit vor die Generalversammlung und den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gebracht wird, nicht aber eine Bestrafung durch Krieg. Der Weltsicherheitsrat kann sich seinerseits in dieser Angelegenheit an den internationalen Strafgerichtshof wenden. Diesen Schritt gegen die Täter haben im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages die Abgeordneten der Linksfraktion vorgeschlagen.
DIE LINKE fordert von der Bundesregierung, es nicht bei der Feststellung zu belassen, dass Deutschland sich nicht aktiv am Militärschlag der USA beteiligen werde. Deutschland darf im Fall eines Krieges den USA keine Überflugrechte einräumen und muss sicherstellen, dass die US Airbase Ramstein nicht für Angriffe genutzt wird. Für einen völkerrechtswidrigen Angriff darf Deutschland den USA keine Erkenntnisse aus geheimdienstlichen Quellen zur Verfügung stellen, seien sie von den deutschen Spionageschiffen vor der syrischen Küste gewonnen oder durch BND-Aktionen in Syrien selbst. Dass unter diesen Bedingungen die deutschen Patriot-Raketen von der türkisch-syrischen Grenze abgezogen werden müssen, versteht sich von selbst.